- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Projektförderung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 06.08.2024
| Online-Anträge müssen bis spätestens 11 Uhr eingegangen sein
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 25000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, LiteraturvermittlerInnen, Vereine und andere Organisationen
Beschreibung
Projektmittel können sowohl einzelne oder mehrere Autorinnen und Autoren, Literaturvermittler·innen als auch Vereine und andere Organisationen beantragen.
Gefördert werden literarische Projekte, in denen zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der belletristischen Gegenwartsliteratur zum Ausdruck kommen.
Jubiläums- und andere überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung von Literaturzeitschriften ist möglich.
Voraussetzungen und Bedingungen
Das Projekt muss zwischen Februar und Dezember im Folgejahr in Berlin durchgeführt werden. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät die Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Der beantragte Projektzuschuss darf 25.000 Euro nicht überschreiten. Beantragt werden können sowohl Personalmittel (Honorare) als auch die für die Projektdurchführung und die Öffentlichkeitsarbeit notwendigen Sachmittel.
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige drei- bis fünfköpfige Jury bis Ende Dezember 2024. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen eine schriftliche Mitteilung über die Votierung der Jury bis Januar 2025.
Bewerbung
Grundsätzlich ist die Beantragung als Online-Bewerbung einzureichen. Der Link zum Online-Formular kann im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ aufgerufen werden.
Bemerkungen
Die Antragstellenden müssen ihren ersten Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Berlin haben (Vereine und Organisationen).