Die Berliner Übersetzerwerkstatt bietet bis zu zehn von einer Jury ausgewählten Teilnehmer·innen ein Stipendium und die Gelegenheit, an vier Wochenendseminaren durch intensive Textarbeit und Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis ihre Sprachfertigkeit aufzufrischen, Kenntnisse in der Berufskunde zu gewinnen, Einblicke in Literatur- und Übersetzungsgeschichte zu erlangen sowie durch Analyse, Vergleich und Kritik ihren Übersetzungsstil zu hinterfragen und zu überarbeiten. Die Vermittlung von Produktions- und Rezeptionsvorgängen des Literaturbetriebs rundet die Fortbildung ab.
Wie im Jahr davor wird die Werkstatt auch 2025 geöffnet für Bewerber·innen mit Ausgangssprache Deutsch. Damit wird der Diversifizierung insbesondere der Berliner Übersetzerszene in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Strukturiert wird die Arbeit im Seminar durch den Wechsel von Textarbeit, thematischen Vorträgen und Übungen. Der Schwerpunkt der Textarbeit wird auf der Analyse der deutschsprachigen Ausgangs- und Zieltexte liegen. Jeder Teilnehmerin, jedem Teilnehmer wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt.
Die Übersetzerwerkstatt findet in den Räumlichkeiten des Literarischen Colloquiums in Berlin-Wannsee statt. In vier Wochenendseminaren zwischen September und Dezember 2025 werden die ausgewählten Teilnehmer·innen durch den Projektleiter Thomas Brovot und durch Mentor·innen beraten und betreut.
Die ausgewählten Übersetzer·innen erhalten ein Stipendium in Höhe von bis zu 1.800 €. Ggf. anfallende Reise- und Unterkunftskosten werden nicht erstattet. Die Stipendiat·innen sind verpflichtet,
a. an den Wochenendseminaren und Veranstaltungen der Übersetzerwerkstatt teilzunehmen;
b. sich aktiv in die Textdiskussionen und mit einem thematischen Beitrag in die Werkstattarbeit einzubringen.
Die Seminartermine sind: 19.-21. September, 10.-12. Oktober, 14.-16. November und 12.-14. Dezember 2025.
Bewerbungsfrist ist der 15. Juni 2025.
Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2025 in einer pdf-Datei per mail an becker@lcb.de einzureichen.
Die Bewerbung muss enthalten:
1. Name und Anschrift, telefonische Erreichbarkeit
2. Einen kurzen Lebenslauf, der insbesondere Angaben über die bisherige übersetzerische Tätigkeit, eine Publikationsliste sowie Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen und über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren enthält (max. 2 Seiten)
3. Angaben über das zu fördernde Übersetzungsprojekt: kurzes Exposé, 6 Seiten Übersetzungsprobe mit entsprechendem Originaltext.
4. Eine Fragestellung, die am Beispiel des eingereichten Übersetzungsprojekts diskutiert werden kann.
5. Einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Übersetzung. Sind die Rechte frei? Erfolgt die Übersetzung im Auftrag eines Verlages bzw. mit oder ohne Absprache mit einem Rechteinhaber? Ist ein Abgabetermin vereinbart (ggf. welcher?)? Übersetzungen, deren Publikation schon aus urheberrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, können nicht gefördert werden (z.B. wenn bereits jemand anderes für dasselbe Werk einen Übersetzungsauftrag erhalten hat). Der Übersetzervertrag, Verträge mit Agent·innen oder schriftliche Absprachen mit Rechteinhaber·innen sind in das Bewerbungsdossier einzufügen.
Diese Elemente bitte in dieser Reihenfolge in einer pdf-Datei zusammenführen.
Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.
Auch Übersetzer·innen, die bereits an früheren Werkstätten teilgenommen haben, können berücksichtigt werden.