Der Berliner Verlagspreis wird seit 2018 gemeinsam von den Berliner Senatsverwaltungen für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Wirtschaft, Energie und Betriebe verliehen und mit Mitteln der Europäischen Union aus dem »Operationellen Programm des EFRE Berlin 2014-2020« gefördert. Vergeben wird der Große Berliner Verlagspreis, der mit 35.000 Euro dotiert ist, sowie zwei Berliner Verlagspreise über jeweils 15.000 Euro. Die drei weiteren Verlage der Shortlist, die Mitte Oktober 2023 veröffentlicht wird, erhalten eine Anerkennung in Höhe von 1.000 Euro. Mit dem Berliner Verlagspreis werden Verlage ausgezeichnet, deren Publikationen aus dem Mainstream (nicht nur) der Berliner Verlagslandschaft im besten Sinn des Wortes herausragen.
Die Bewerbungsfrist für den Berliner Verlagspreis endet am 7. Juli 2023. Für den Berliner Verlagspreis können sich Verlage mit einem Umsatz bis zu zwei Millionen Euro bewerben. Es gilt hierfür jeweils der Umsatz des Vorjahres. Der Berliner Verlagspreis wird ausschließlich an Verlage mit einem Berliner Firmensitz (Hauptniederlassung) vergeben. Von der Verleihung ausgeschlossen sind Zeitschriftenverlage sowie Verlage, die sich mehrheitlich im Besitz einer größeren Verlagsgruppe befinden – es sei denn, diese Verlagsgruppe erwirtschaftet insgesamt einen Umsatz von unter zwei Millionen Euro. Auch Verlage, die ausschließlich E-Books oder Hörbücher produzieren, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
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