- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- siehe Beschreibung
- Bewerbungsfrist:
- 31.10.2024
| im zweijährigen Turnus
- Vergabe:
- alle zwei Jahre
- Zuwendung:
- 950 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Städte Laufenburg/Baden und Laufenburg/Schweiz
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Die beiden Städte Laufenburg/Baden und Laufenburg/Schweiz schreiben für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2025 zum dritten Mal das Burgschreiberstipendium für deutschsprachige Autorinnen und Autoren aus der Schweiz und der EU aus. Die
Ausschreibung erfolgt im zweijährigen Turnus. Die jeweilige Burgschreiberin, der jeweilige Burgschreiber, bekommt einen monatlichen Zuschuss für die Lebenshaltungskosten von 950 Euro (2850 Euro für drei Monate) sowie freie Unterkunft bei abwechselnden Laufenburger Gastgebern - sechs Wochen in Deutschland und sechs Wochen in der Schweiz. (siehe Internet Laufenburg.ch und Laufenburg.de)
Die grenzüberschreitende Form ist bewusst gewählt und macht dieses Stipendium zu etwas Besonderem. Laufenburg war einmal eine Stadt mit einer gemeinsamen Kultur, mit gemeinsamen Sitten und Gebräuchen, regiert von den Habsburgern, bis Napoleon den Rhein zur Grenze erklärte und dadurch die Stadt in zwei Hälften teilte. Die Laufenburger mussten lernen, damit umzugehen. Mitglieder einer Familie lebten plötzlich in verschiedenen Ländern. Bräuche wie die gemeinsame Laufenburger Fasnacht, einer der ältesten im alemannischen Sprachraum, mussten an die Gepflogenheiten in zwei Ländern angepasst werden.
Es gibt in Laufenburg drei Bahnhöfe, zwei Brücken und beidseits des Rheins jede Menge Brückenbauer, die gemeinsame Ereignisse möglich machen. Von 1996 bis 2004 gab es in Laufenburg das Kunststipendium, das dann leider verschwand. Im Jahr 2018 initiierten deshalb die Autorin Petra Gabriel und der Kulturmanager und Autor Martin Willi die Einführung des Burgschreiber-Stipendiums. Die Arbeit von Mitgründerin und Autorin Petra Gabriel führt seit Ende 2023 die Schriftstellerin Sandhya Hasswani fort.
Das Stipendium trägt ebenfalls dazu bei, dass Ländergrenzen und politische Unterschiede in der Begegnung zwischen Menschen eine immer kleinere Rolle spielen. Daneben liegt den
Organisatoren die Förderung der Literatur, der Austausch mit Künstlern und eine gegenseitige Inspiration am Herzen. Die Stadt Laufenburg mit den beiden mittelalterlichen Altstädten in der Schweiz und in Deutschland, die schöne Umgebung mit den Bergen und dem Fluss, dazu gelegen im Herzen Europas, bieten jede Menge Anregungen für Kreativität.
Die beiden Städte Laufenburg finanzieren dankenswerterweise das Burgschreiber-Stipendium. Ohne diese Unterstützung wäre die Ausschreibung nicht möglich.
Thema und Umsetzung
In welcher literarischen Form das umgesetzt wird, steht jeder Burgschreiberin/ jedem Burgschreiber frei – Gedicht, Drehbuch, Novelle, Kurzgeschichte, Roman – jede Form von Lyrik oder Prosa ist willkommen, der Bezug zu Laufenburg und der speziellen Situation der Stadt sollte aber erkennbar sein.
Modalitäten des Stipendiums
Für drei Monate steht ein künstlerischer Freiraum bereit, in dem sich die/der Stipendiatin/Stipendiat inspirieren lassen und die Stadt durch ihr/sein Wirken inspirieren kann. Während dieser Zeit wird dem oder der Burgschreiber(in) auf beiden Seiten des Rheins ein „Pate“ oder eine „Patin“ zur Seite gestellt werden, der/die Türen, zum Beispiel zu Archiven oder Vereinen, öffnet.
Zur Ausstattung gehören:
– die kostenlose Unterkunft – jeweils anderthalb Monate in Laufenburg/Schweiz und Laufenburg/ Deutschland. Diese wird nach Absprache entweder in Privatquartieren oder in einer gewerblichen Unterkunft zur Verfügung gestellt. Auch eine Mischform beider Unterbringungsmöglichkeiten ist denkbar. Ziel ist es, die unkomplizierte Einbindung der Gäste ins Leben der beiden Kommunen und das gegenseitige Kennenlernen zu erleichtern.
– eine monatliche Aufwandsentschädigung von 950 Euro.
Aufgaben der(s) Burgschreiberin(s)
Der erste, obligatorische Termin ist eine öffentliche Lesung, in deren Rahmen die/der Burgschreiberin/-schreiber sich und ihr/sein bisheriges literarisches Schaffen vorstellt. Bei dieser Lesung wird zudem auch das Stipendium beziehungsweise die Ernennungsurkunde der(s) Burgschreiberin(s) offiziell übergeben.
Dazu kommen weitere Lesungen beidseits des Rheins, zum Beispiel in der Stadtbücherei oder auf Wunsch auch der Besuch in einer Schule. Die genauen Termine stehen noch nicht fest, werden aber jeweils abgesprochen.
Eine resümierende Präsentation der Zeit in Laufenburg beschließt die aktive „Amtszeit“. Diese Präsentation kann auf den beiden Websites von Laufenburg und/oder in Form einer Publikation veröffentlicht werden.
Alle Veranstaltungen während der drei Monate des Aufenthalts sind honorarfrei und sollten im Zeichen eines wechselseitigen und lebendigen Austausches stehen. Es wird eine Kollekte zur Deckung der Unkosten erhoben, ein Buchverkauf der Autoren ist möglich.
Je nach Umfang und Art der Arbeit ist im Nachgang eine honorierte Publikation und/oder des in Laufenburg entstandenen Werks über die Homepages beider Städte oder als online-Publikation angedacht, sofern der Autor zustimmt. Möglich wäre bei kürzeren Arbeiten auch eine Print-Anthologie, die mehrere Burgschreiber-Jahre umfasst.
Bewerbung
Unabhängig von Staatsangehörigkeit und literarischer Gattung ist jede(r) deutschsprachige AutorIn, die/der in den Ländern Schweiz, Deutschland, oder im EU Schengenraum einen Wohnsitz hat (Österreich, Frankreich, Liechtenstein, Italien, usw.), eingeladen, sich zu
bewerben – möglichst in elektronischer Form.
Die Person muss mindestens eine selbstständige, nicht im Eigenverlag erschienene Publikation nachweisen. Die Bewerbung (maximal zwei A4-Seiten) umfasst den bisherigen Werdegang, sowie eine „Blaupause“ (maximal eine A4-Seite) über die Triebfedern, Vorhaben
und Ideen, die es für den Aufenthalt in der Stadt gibt.
Die Jury beurteilt die Bewerbungen und vergibt den Titel des Burgschreibers.
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024, Bewerbungen, bevorzugt per Mail an:
info@burgschreiber-laufenburg.com
Schriftliche Bewerbungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen entgegengenommen.
Bemerkungen
*Derzeit gehören dem visumfreien Schengen-Raum 27 Länder an. Diese sind: Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.