Keine Bewerbung möglich.
Wird nur an Frauen vergeben.
Alle drei Jahre verleiht die Stadt Meersburg den Droste-Preis im Gedenken an die Schriftstellerin Annette von Droste-Hülshoff, die ihre letzten Lebens- und Schaffensjahre in Meersburg verbracht hat. 1956 von Freifrau v. Bothmer – über Heirat eine Nachfahrin der Droste – gestiftet, ist der Droste-Preis der älteste deutschsprachige Literaturpreis, der ausschließlich an deutschsprachige Autorinnen vergeben wird. Er ist mit 6.000,-- € dotiert. Vergangene Preisträgerinnen sind u. a. Nelly Sachs, Rose Ausländer, Hilde Domin, Eva Zeller, Gertrud Leutenegger, Eveline Hasler, Friederike Mayröcker oder auch Marlene Streeruwitz.
Seit 2003 vergibt die Stadt darüber hinaus einen Literaturförderpreis, dessen Preisgeld 4.000,-- € beträgt. Während der Droste-Preis in der Regel für ein Gesamtwerk verliehen wird, sollen mit dem Literaturförderpreis ganz bewusst jüngere Schriftstellerinnen ausgezeichnet werden, die erst am Beginn ihrer literarischen Laufbahn stehen. Aufgrund der Vielseitigkeit des Œuvre Annette von Droste-Hülshoffs kommen Preisträgerinnen aller literarischen Gattungen in Frage.
Die Entscheidung über die Preisträgerinnen wird von einer unabhängigen Jury getroffen, die für jede Preisverleihung jeweils neu berufen wird.
Träger sind Stadt Meersburg (seit 1962) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bodensee-Club e. V. und der Annette von Droste Gesellschaft e. V.
Eigenbewerbung ist nicht möglich, lediglich von dritter Seite können Empfehlungen an das Preisgericht eingereicht werden.