Insgesamt stehen jährlich 160'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort (Atelier) im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 10 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden. Die Förderbeiträge werden jährlich (in der Regel im Juni) durch ein Kuratorium verliehen. Dieses setzt sich 2025 zusammen aus:
Cristina Baumgartner-Spahn, lic. iur., Leiterin Rechtsdienst Erziehungsdepartement als Vertreterin des Kantons Schaffhausen
Eva-Maria Knüsel, MA, Fachexpertin für bildende Kunst und Neue Medien
Rainer Karlitschek, MA, Fachexperte für Musik und Theater
Helga Sandl, lic. phil., Kulturbeauftragte der Jakob und Emma Windler-Stiftung als Vertreterin der Stadt Stein am Rhein
Philipp Schaufelberger, Fachexperte für Musik
Noura Simoni-Abla, MA, Projektleiterin Kulturförderung als Vertreterin der Stadt Schaffhausen
Bettina Spoerri, Fachexpertin Literatur und Film
Die Ausschreibung zu den Förderbeiträgen erfolgt Anfang Januar 2025; Anmeldeschluss ist Ende Februar (Poststempel) des laufenden Jahres.
Einzusenden sind das Bewerbungsformular und Textproben.
Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen, die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünfzehn Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz.