Der Deutsche Literaturfonds möchte die Dramatik als eigene Literaturgattung nachhaltig fördern.
Stückaufträge durch professionelle Theater sind für Theaterautorinnen und -autoren unverzichtbar und ein entscheidender Motor der Gegenwartsdramatik. Im Idealfall sichern sie den Schreibenden durch ein angemessenes Honorar für mehrere Monate Existenz und Beruf und versprechen gleichzeitig durch die bereits avisierte Premiere dem Publikum die Möglichkeit, sich mit wichtigen und neuen Themen, Gedankenwelten und literarisch-theatralen Formen auseinandersetzen zu können. In finanziell angespannten Zeiten möchte der Deutsche Literaturfonds die deutschsprachige Gegenwartsdramatik stärken, indem er beauftragte Autorinnen und Autoren gesondert fördert. Dadurch soll
– sichergestellt werden, dass Aufträge angemessen vergütet werden
– ein Anreiz für professionelle Theater geschaffen werden, mehr Aufträge zu vergeben
– auch mittleren und kleinen Profi-Bühnen ermöglicht werden, Theaterstücke in Auftrag zu geben
Gefördert werden ausschließlich eigenständige, nachspielbare Theaterstücke.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt EUR 8.000. Sie soll das von der Bühne zu zahlende Honorar aufstocken.
Voraussetzung: Die Bühne verpflichtet sich zur Zahlung eines mit den Tantiemen nicht verrechenbaren Honorars in mindestens folgender Höhe:
– EUR 12.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppen 1 oder 2 eingruppiert ist.
– EUR 8.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppe 3 oder 4 eingruppiert ist.
– EUR 6.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppen 5 eingruppiert ist.
Im Falle einer professionellen Bühne, die nicht in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ eingruppiert ist, muss das vom Theater zu zahlende Honorar mindestens EUR 4.000 betragen.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die von einer professionellen Bühne beauftragt sind oder beauftragt werden sollen. Unter einem professionellen Theater verstehen wir eines mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.
Nicht bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater stehen.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten:
– das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular
– ein Exposé zu dem geplanten Auftragsstück
– einen Kurzlebenslauf inkl. Veröffentlichungsliste
– ausgefüllte, mit Stempel versehene und unterschriebene Bestätigung der Bühne über die Beauftragung
– Versicherung des Autors, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater zu stehen und das Theaterstück als Urheber selbst zu verfassen.
– eine Kopie des Vertrages zwischen Autor und Theater muss bei Bewilligung des Antrags nachgereicht werden
Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich: bis zum 31. Mai für die Vergabesitzung im Herbst.
Bewerbungen sind nur elektronisch über das im Reiter „Antragsformular“ hinterlegte Online-Formular möglich.
Eine gleichzeitige Bewerbung um ein Arbeitsstipendium ist möglich.
Nicht möglich ist die Bewerbung mit bereits fertiggestellten oder gleichzeitig mit mehreren Stücken.
Über die eingegangen Anträge entscheidet das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds aufgrund einer Vorschlagsliste einer alle zwei Jahre wechselnden unabhängigen Vorjury aus drei Personen, die vom Kuratorium des Deutschen Literaturfonds eingesetzt wird. Eine einmalige Verlängerung der Jurymitgliedschaft ist möglich. Der Vorjury gehören derzeit an: Uwe Carstensen, Annette Reschke und Bernd Schmidt.
Im Falle einer Förderung wird vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den Antragstellern aus grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.
Die Förderbeträge werden dem Antragsteller durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen – bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch – ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel – entscheidet das Kuratorium.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet.