- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 31.03.2026
| immer 31. März
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
ein Jahr (1.9.26-31.8.27)
- Zuwendung:
- 1300 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Stadt Graz
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen
Vergabekriterien
• kulturelle und sprachliche Affinität zu Graz
• Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
• mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien oder zwei gesendete oder gedruckte Hörspiele oder ein im Theater aufgeführtes oder gedrucktes Bühnenstück
• Bereitschaft, sich auf einen Dialog zwischen Literatur und urbanem Umfeld einzulassen
• Bereitschaft, über Vermittlung des Kulturamtes und der Kulturvermittlung Steiermark nach Maßgabe der Möglichkeiten durch Lesungen, Schulbesuche, Diskussionen etc. Kontakte zur Grazer Szene und Öffentlichkeit zu knüpfen
• Konkrete Projektidee, an deren Realisierung während des Aufenthalts in Graz gearbeitet werden soll
Beschreibung
Die Stadt Graz vergibt jährlich das Literaturstipendium „Grazer Stadtschreiber:in“. Auf Einladung der Stadt Graz verbringen Schriftsteller:innen aus Österreich und anderen Staaten einen begrenzten Zeitraum (1 Jahr) als Gäste in Graz.
Die Idee des traditionellen Stadtschreibers des Mittelalters, der bei Ratssitzungen als Protokollführer diente, wurde wieder aufgegriffen und neu definiert. Die eingeladenen Schriftsteller:innen erhalten die Möglichkeit, ohne finanziellen Druck ihrer literarischen Tätigkeit nachzugehen und sich mit der Atmosphäre und der Kulturszene der Stadt auseinanderzusetzen.
Mit der Zuerkennung dieses Stipendiums ist die kostenlose Bereitstellung einer Wohnung im Cerrini-Schlössl am Schlossberg, jeweils von 1. September des Vergabejahres bis 31. August des folgenden Jahres, sowie eine monatliche Zuwendung in Höhe von 1.300 Euro verbunden. Im Einvernehmen mit dem Kulturamt übernimmt die Kulturvermittlung Steiermark die Betreuung des/der Stipendiat:in. Ziel ist die Förderung von Literat:innen, die in ihren Arbeiten Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, ästhetische und sprachliche Qualität, Authentizität und künstlerische Eigenständigkeit beweisen. Ihre Anwesenheit in Graz soll dem kulturellen Austausch sowie der Interaktion mit der Literaturszene vor Ort dienen. Die Stipendiat:innen erklären sich ausdrücklich bereit, während des vereinbarten Jahres mindestens acht Monate in Graz anwesend zu sein. Von der Bewerbung ausgenommen sind Autor:innen, die bereits einmal die Funktion des/der Grazer Stadtschreiber:in innehatten. Auf eine regionale Eingrenzung der Ausschreibung wird bewusst verzichtet, um sowohl für den interkulturellen Diskurs mit europäischen als auch außereuropäischen Literat:innen offen zu sein. Allerdings ist der interkulturelle Austausch ein unverzichtbarer Ansatz der Stipendienvergabe.
Bewerbung
Erforderliche Einreichungsunterlagen (elektronisch)
• Bewerbungsschreiben (formlos)
• Lebenslauf
• Publikationsverzeichnis
• Publikationen: 2 Beispiele (5-10 Seiten Textproben) bei fremdsprachigen Publikationen
zusätzlich Übersetzungsbeispiele
• Typoskripte (Umfang: 5 bis 10 Seiten Prosa- oder Dramentexte, bzw. 5 Gedichte in
Originalsprache und deutscher Übersetzung)
• Konkrete Projektidee, an der während des Graz-Aufenthaltes gearbeitet wird in Form einer
Projektskizze (ca. 2 DIN A4 Seiten)
Die Bewerbungsunterlagen müssen ohne Ausnahme im Pdf-Format übermittelt werden!
Die Einreichung ist zu richten an: kulturamt@stadt.graz.at
Datenschutz
Die Bewerber*innen des Literaturstipendiums „Grazer Stadtschreiber*in“ erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur weiteren Bearbeitung im Kulturamt der Stadt Graz elektronisch gespeichert werden und die Einreichunterlagen für die Bewertung der Fachjury übermittelt werden dürfen.
Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Stipendiat*in gemäß Datenschutzgrundsatzverordnung ein, dass seine/ihre Daten gespeichert und der/die Stipendiat*in in öffentlichen Berichten und Internetauftritten der Stadt genannt wird.