Keine Bewerbung möglich.
Der „Hans-Fallada-Preis“ wird bevorzugt an jüngere Schriftstellerinnen/Schriftsteller aus dem deutschsprachigen Raum verliehen, die in ihren veröffentlichten literarischen Arbeiten – Prosa – Zeitprobleme, vorzugsweise des letzten Jahrzehnts, mit politisch-sozialem Hintergrund behandeln, so wie es Hans Fallada in seinem literarischen Werk getan hat.
Der Preis wurde erstmals 1981, dann im Abstand von jeweils 2 Jahren vergeben. Er ist mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro verbunden, die auch auf zwei Preise à 5.000 Euro aufgeteilt werden kann.
Der „Hans-Fallada-Preis“ wird nicht ausgeschrieben und Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträger erfolgt ausschließlich durch die Jury, in der jedes Jurymitglied nur eine Stimme hat. Jedes Jurymitglied kann 2 Vorschläge machen. Die Entscheidung der Jury wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Sitzungen der Jury werden von der Kulturdezernentin/dem Kulturdezernenten einberufen. Sie finden in Neumünster statt, sind nicht öffentlich und vertraulich.