- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 31.05.2025
| ab 2. April
- Dauer:
November 2025
- Zuwendung:
- 2000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur; Landeshauptstadt Wiesbaden; Hessischer Literaturrat
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Hessisches Literaturstipendium in Prag
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehört die Nouvelle-Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich. Darüber hinaus besteht ein Kulturabkommen mit der Republik Litauen. Des Weiteren wurde 2007 die Zusammenarbeit mit Tschechien begonnen. Partner ist das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren. Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
November 2025: Prag
Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Prag (Tschechien) wird 2025 zum 19. Mal ausgeschrieben. Im November 2025 soll wieder ein*e Autor*in oder Übersetzer*in aus Hessen für vier Wochen nach Prag gehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Wohnung in Prag, die das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren zur Verfügung stellt. Das Prager Literaturhaus übernimmt die organisatorischen Aufgaben sowie die Betreuung der Stipendiat*innen vor Ort und gewährt zusammen mit dem Hessischen Literaturrat für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro.
Teilnahmebedingungen:
▪ Übernahme der Kosten für An- und Abreise in Höhe von maximal 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege
▪ Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke (selbstständige oder unselbstständige Publikationen; Druckkostenzuschuss-Verlage und Eigenverlag können nicht berücksichtigt werden)
Erwartungen an die Stipendiat*innen:
▪ Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht tschechische Sprachkenntnisse vorhanden sind),
▪ Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.Ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort,
▪ Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien in Prag (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen),
▪ Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung zum Stipendium. Der*Die Stipendiat*in behält die Rechte am Text. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
▪ Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und Stipendium (1-2 Seiten)
Stipendiengeld:
▪ Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den gesamten Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
▪ Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die einladende Organisation oder der Hessische Literaturrat im Auftrag der einladenden Organisation vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
Bewerbung
Unterlagen:
▪ Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
▪ kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Prag hervorgeht a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 4-wöchigen Aufenthalts
▪ Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
▪ Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs [Kosten müssen selbst getragen werden] etc.)
▪ Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes oder Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer.
▪ Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Normseiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
Bewerbungsverfahren:
▪ Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
▪ Die Stipendienvergabe erfolgt über eine Jury aus Fachexpert*innen. Die Jury setzt sich aus Vorstandsmitgliedern des Hessischen Literaturrats zusammen. Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihr*ihm selbst, der*dem Ehe- oder Lebenspartner*in, einem Verwandten oder verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden, hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
Bewerbungsunterlagen:
▪ Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: rittner@hessischer-literaturrat.de
▪ Die endgültige Stipendiat*innenauswahl erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Prag.
▪ Rückfragen telefonisch unter 0611/ 166 60 41 oder per E-Mail an rittner@hessischer literaturrat.de (Madelyn Rittner)
Fristen:
▪ Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums November 2025 in Prag beginnt am 2. April 2025.
▪ Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025.
▪ Die Entscheidung über die Zuerkennung des Stipendiums wird voraussichtlich bis Ende Juni 2025 gefällt.
Bemerkungen
Bezug zu Hessen:
Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein: hier geboren zu sein und längere Zeit gelebt zu haben, hier studiert zu haben, hier mehrere Jahre gewohnt oder in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z.B. als Autor:in, Übersetzer:in, Lektor:in oder Dramaturg:in oder sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation). Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.