- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 15.03.2024
| ab 01.02.2024
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
vier Wochen (September 2024)
- Zuwendung:
- 2000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Landeshauptstadt Wiesbaden und Hessischer Literaturrat
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke (kein Selbstverlag).
Beschreibung
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
September 2024: Litauen
Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Litauen wird zum 19. Mal ausgeschrieben. 2024 ist das Stipendium für den Monat September für vier Wochen in Vilnius angesetzt. Der Litauische Schriftstellerverband und der Hessische Literaturrat gewähren für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro. Für den Zeitraum des Stipendiums wird eine Wohnung in Vilnius bereitgestellt.
Erwartungen an Stipendiat*innen:
- Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine litauischen Sprachkenntnisse vorhanden sind),
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort,
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien in Litauen (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen),
- Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes. Diese Schrift bleibt Eigentum der Autorin*des Autors. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
- Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)
Teilnahmebedingung:
- Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
Stipendiengeld:
- Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt anteilig vor Ort, anteilig per Überweisung und in der Regel unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
- Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die einladende Organisation oder der Hessische Literaturrat im Auftrag der einladenden Organisation vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
Die Entscheidung über die Zuerkennung des Stipendiums wird bis Mitte April 2024 gefällt.
Bewerbung
Einzusenden sind:
- Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
- kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Litauen hervorgeht
a) die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium’
b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 4-wöchigen Aufenthalts
- Arbeitsproben (bis zu 5 Normseiten)
- Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs [Kosten müssen selbst getragen werden] etc.)
- Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben). Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte an: info@hessischer-literaturrat.de
Bemerkungen
Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen NICHT Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).
Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.