- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 15.03.2024
| ab 01. Februar 2024
- Dauer:
2 Monate (September und Oktober 2024)
- Zuwendung:
- 2000 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Landeshauptstadt Wiesbaden, Hessischer Literaturrat
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
Beschreibung
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
September bis Oktober 2024: Nouvelle-Aquitaine (Frankreich)
Seit dem Start des Stipendienprogramms im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austauschprogramme zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen statt. 2024 läuft das Stipendium vom 2. September bis zum 28. Oktober. Der Aufenthaltsort für die erste Stipendienhälfte (2. September bis 30. September 2024) ist die Villa Valmont in Lormont bei Bordeaux. Vom 1. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-sur-Vézère (Dordogne).
Die gemeinsam organisierten Stipendienprogramme finden im Rahmen eines Kooperationsabkommens statt, das von der Agence culturelle de la Région Nouvelle-Aquitaine (ALCA) und dem Hessischen Literaturrat Anfang Oktober 2019 erneuert wurde. Ziel ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftsteller*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Dabei soll auch die Literatur der jeweiligen Partnerregion einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Bewerbungen aus dem Bereich der Bande Dessinée (Comic/Graphic Novel) sind willkommen.
Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat. Die Unterkunft und Unterstützung vor Ort wird durch ALCA bereitgestellt. Ggf. anfallende Dolmetschkosten werden von ALCA übernommen ebenso wie die Kosten für An- und Abreise sowie Reisekosten vor Ort, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden.
Teilnahmebedingungen:
- Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
- Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein und längere Zeit gelebt zu haben,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).
Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.
Erwartungen an den/die Stipendiat/in:
- Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine französischen Sprachkenntnisse vorhanden sind)
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort, in Bordeaux auch in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
- Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
- Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)
Stipendiengeld:
- Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
- Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der Stipendiat* die Stipendiatin insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiatengeld anteilig zurückzufordern.
Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis Mitte April 2024.
Bewerbung
Unterlagen:
- Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
- kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in der Nouvelle-Aquitaine hervorgeht
a) die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium’
b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
- Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
- Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an Sprachkurs [keine Kostenübernahme möglich] etc.)
- Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeit-geberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
- Vorgabe: Aus organisatorischen Gründen ist die Bewerbung auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Es soll sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben beschränkt werden. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen bitte schicken an: info(at)hessischer-literaturrat.de
Bemerkungen
Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein:
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).
Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.