Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
Hessisches Literaturstipendium
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehört die Region Nouvelle-Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft mit der Republik Litauen. Des Weiteren wurde im Jahr 2007 eine Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik begonnen.
Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
Ende September bis Ende Oktober 2026: Nouvelle-Aquitaine (Frankreich)
Seit dem Start des Stipendienprogramms im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austauschprogramme zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen statt. 2026 läuft das Stipendium vom 28. September bis zum 26. Oktober. Zwei Wochen des Aufenthalts finden im Chalet Mauriac in Saint-Symphorien statt, anderthalb Stunden südlich von Bordeaux. Für die anderen zwei Wochen erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-sur-Vézère (Dordogne).
Die gemeinsam organisierten Stipendienprogramme finden im Rahmen eines Kooperationsabkommens statt, das von der Agence culturelle de la Région Nouvelle-Aquitaine (ALCA) und dem Hessischen Literaturrat Anfang Oktober 2019 erneuert wurde. Ziel ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftsteller*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Dabei soll auch die Literatur der jeweiligen Partnerregion einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Bewerbungen aus dem Bereich der Bande Dessinée (Comic/Graphic Novel) sind willkommen.
Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat. Die Unterkunft und Unterstützung vor Ort wird durch ALCA bereitgestellt. Ggf. anfallende Dolmetschkosten werden von ALCA übernommen ebenso wie die Kosten für An- und Abreise sowie Reisekosten vor Ort, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden.
Teilnahmebedingungen:
– Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
– Hessenbezug: Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein und längere Zeit gelebt zu haben,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).
Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.
Erwartungen an Stipendiat*innen:
– Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine französischen Sprachkenntnisse vorhanden sind)
– Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.Ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort, in Bordeaux auch in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
– Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
– Verfassen eines Berichts, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des Autors*der Autorin. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
– Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)
Stipendiengeld:
– Die Auszahlung des Stipendiengelds erfolgt unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
– Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
Unterlagen:
– Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
– kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in der Nouvelle Aquitaine hervorgeht
a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des einmonatigen Aufenthalts
– Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
– Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs [Kosten müssen selbst getragen werden] etc.)
– Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Einwohnermeldeamts oder Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer.
– Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
Bewerbungsverfahren:
– Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
– Die endgültige Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Bordeaux.
Bewerbungsunterlagen:
– Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: rittner@hessischer-literaturrat.de
– Rückfragen telefonisch unter 0611/ 166 60 41 oder per E-Mail an rittner@hessischer-literaturrat.de (Madelyn Rittner)
Fristen:
– Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums Nouvelle-Aquitaine Herbst 2026 beginnt am 20. April 2026
– Einsendeschluss ist der 31. Mai 2026.
– Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis spätestens Ende Juni 2026.