Übersetzer·innen sind Anwält·innen der Literaturen, aus denen sie übersetzen. Sie ergreifen häufig selbst die Initiative, engagieren sich als Scouts für Autor·innen, lebende wie tote. Um ein Initiativstipendium kann sich bewerben, wer an der Vermittlung eines vielversprechenden, literarisch hochwertigen Projekts arbeitet, für das noch keine Zusage eines deutschsprachigen Verlags besteht. Das Stipendium soll weitere Recherchen, die Entwicklung des Projekts, die Ausarbeitung eines Exposés und einer Probeübersetzung fördern, ferner die Vermittlungsarbeit zu den Buch- oder Zeitschriften-Verlagen. Die Höhe des Stipendiums liegt bei 2.000 Euro. Für die Bewerbung werden benötigt: eine kurze Probeübersetzung, eine Beschreibung des Projektes sowie ein erstes Exposé. Die Rechtslage des Originals muss geklärt sein.
Wir bitten darum, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– 3 Seiten der Probeübersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 3 Seiten einreichen)
– Projektbeschreibung (eigenes Vorhaben und erstes Exposé (insg. ca. 1 Seite)
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen (insg. max. 1 Normseite)
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie die FAQs zu Stipendienbewerbungen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.