Übersetzerinnen und Übersetzer sind Anwälte der Literaturen, aus denen sie übersetzen. Sie ergreifen häufig selbst die Initiative, engagieren sich als Scouts für Autorinnen und Autoren, lebende wie tote. Um ein Initiativstipendium kann sich bewerben, wer an der Vermittlung eines vielversprechenden, literarisch hochwertigen Projekts arbeitet, für das noch keine Zusage eines deutschsprachigen Verlags besteht. Das Stipendium soll weitere Recherchen, die Entwicklung des Projekts, die Ausarbeitung eines Exposés und einer Probeübersetzung fördern, ferner die Vermittlungsarbeit zu den Buch- oder Zeitschriften-Verlagen. Die Höhe des Stipendiums bewegt sich zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Für die Bewerbung werden benötigt: eine Beschreibung des Projektes sowie ein erstes Exposé. Die Rechtslage des Originals muss geklärt sein.
Es wird um das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars gebeten, außerdem sind in siebenfacher Ausfertigung (sieben identische, getrennte Stapel; bitte ohne Spiralbindung oder Heftnadeln; gern papiersparend kopiert) einzureichen:
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten drei Jahren
- Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- Eine kurze Probeübersetzung (5 Manuskriptseiten)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals