- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 30.06.2025
| ab 1. Juni
- Dauer:
3 Monate
- Zuwendung:
- 2000 Euro | monatlich
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Neben dem bewährten Arbeitsstipendium, das sich in der Regel an Autorinnen und Autoren mit umfangreicheren Schreibvorhaben mit Publikationsziel richtet, führt der Deutsche Literaturfonds das neuartige Initiativstipendium ein. Als ergänzendes Angebot für die literarische Entwicklung soll es eine Förderlücke schließen und damit auf die aktuellen Bedürfnisse von Autorinnen und Autoren eingehen.
Das Initiativstipendium nimmt die folgenden Produktionsszenarien in den Blick:
– neue literarische Projekte in der Konzeptionsphase (Stoffentwicklung, Recherche)
– kürzere literarische Projekte sowie medienoffene Projekte
Das Stipendium soll Autorinnen und Autoren helfen, neue Projekte optimal vorzubereiten sowie kürzere Schreibvorhaben zu realisieren. Antragsberechtigt sind neben rein textbasierten auch performativ und medienoffen angelegte Projekte, die z.B. auf eine Aufführung hinzielen oder Arbeiten der multimedialen und multimodalen Sprachkunst.
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von literarischen Werken oder Arbeiten von hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 6.000 Euro und wird in drei Monatsraten à 2.000 EUR ausbezahlt.
Der Deutsche Literaturfonds stellt in diesem Jahr dafür Mittel für bis zu 10 Initiativstipendien bereit. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds.
Die Ausschreibung für die Vergabesitzung im Herbst erfolgt zum 1. Juni 2025, die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2025.
Bewerbung
Bei einer Bewerbung sind je nach Szenario einzureichen:
– Projektskizze oder Exposé (max. 3.000 Zeichen)
– ggf. Arbeitsprobe aus dem betreffenden Projekt (max. 10 Normseiten, ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
– Bio-Bibliographie, Werkbiografie (ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
Hinweis: Audio- und Videofiles können aus technischen Gründen nicht eingereicht werden, wir bitten um Verlinkung auf entsprechende Werke als Arbeitsprobe oder Referenz.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Juni 2025 und endet am 30. Juni 2025 für die Vergabesitzung im Herbst.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich. Einmal abgelehnte Vorhaben können nur nach grundlegender, eingehend begründeter Überarbeitung eingereicht werden.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle kann ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller bei der Erfüllung dieser Voraussetzung helfen.
Bewerben können sich professionell schreibende Autorinnen und Autoren aller förderfähigen Sparten des Literaturfonds, die mindestens zwei von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Werke in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben oder eine gleichwertige künstlerische Werkbiografie vorweisen können.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie ab Juni 2025 auf der Seite im Reiter „Antragsformular“.
Informationen zu den Vergaberichtlinien sind hier zu finden.