Literaturübersetzer·innen bedauern zuweilen, daß sie sich in ihrem einsamen Beruf mit niemandem beraten können, sei es in den unsicheren Anfangsjahren, sei es später, angesichts eines ungewöhnlichen Textes. Wie viele Schnitzer hätten sie vermieden, wie viele Zweifel und Irrwege sich erspart, wenn sie ab und zu vom Erfahrungsschatz bewanderter Kolleg·innen hätten profitieren können.
Damit nicht jede·r – und immer wieder – das Rad neu erfinden muss, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium für Literaturübersetzer·innen aus. Erfahrene Kolleg·innen werden den Stipendiat·innen als Mentor·innen zur Seite gestellt, um sie mit sicherer Hand über die Hürden und durch die Untiefen des Textes zu geleiten. Jede der beiden Seiten erhält vom Deutschen Übersetzerfonds für diesen privaten Workshop - je nach Art und Umfang des Projekts – einen Betrag zwischen 2.000-4.000 €. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Übersetzungsprojekt handelt, für das ein Verlagsvertrag besteht.
Johann Joachim Christoph Bode (1730-1793), berühmt für seine Übersetzungen aus dem Englischen (Sterne, Goldsmith, Fielding) und Französischen, war von Haus aus Musiker und hatte sich Sprachen in Nachtarbeit allein beigebracht. Als streitbarer Literat ergriff er auch oftmals selbst das Wort; in seiner legendären Ausgabe der „Essais“ von Montaigne stellte er mitten im Text einen „jungen Freund“ und Kollegen vor, dem er die Übersetzung der eingestreuten Sonette aufgetragen hatte.
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– 10 Seiten der Übersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
– kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (ca. 1 Seite)
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen (insg. max. 1 Normseite)
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
– Kopie des Verlagsvertrags
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie die FAQs zu Stipendienbewerbungen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.