Der Arbeitskreis Junges Theater Baden-Württemberg verleiht den Jugendtheaterpreis Baden-Württemberg 2025
Der Jugendtheaterpreis Baden-Württemberg ist einer der ältesten und renommiertesten Preise im Theater für ein junges Publikum. Mit insgesamt 27.500 Euro gehört der Preis zu den höchst dotierten Dramatiker*innenpreisen im deutschsprachigen Raum.
Der Jugendtheaterpreis Baden-Württemberg wird gestiftet vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Er wird alle zwei Jahre ausgeschrieben, um das Entstehen neuer Kinder- und Jugendtheaterstücke anzuregen. Verliehen werden: ein erster Stückepreis (15.000 Euro) und ein Förderpreis (5.000 Euro) sowie ein Projekt-Stipendium (7.500 Euro).
Für den Stückepreis (15.000 Euro) werden originäre Theatertexte für das professionelle deutschsprachige Kinder- und Jugendtheater gesucht. Eine Förderung von Adaptionen ist nicht möglich. Die Stücke dürfen zum Zeitpunkt der Einsendung nicht älter als zwei Jahre sein. Bei Übersetzungen gilt das Datum der Übersetzung nicht das Ersterscheinen des Stückes in seiner Originalsprache. Die eingereichten Stücke dürfen bereits uraufgeführt/ deutschsprachig erstaufgeführt sein.
Verliehen werden: ein erster Stückepreis (15.000 Euro) und ein Förderpreis (5.000 Euro) sowie ein Projekt-Stipendium (7.500 Euro).
Für den Förderpreis (5.000 Euro) werden ebenfalls originäre Theatertexte für das professionelle deutschsprachige Kinder- und Jugendtheater gesucht. Eine Förderung von Adaptionen ist nicht möglich. Die Stücke bzw. Übersetzungen dürfen zum Zeitpunkt der Einsendung nicht älter als zwei Jahre sein. Sie dürfen bereits uraufgeführt/deutschsprachig erstaufgeführt sein. Für einen Förderpreis können sich Autor*innen bewerben, von denen bislang nicht mehr als zwei Texte zur Uraufführung gekommen sind.
Mit dem Projekt-Stipendium wird zusätzlich die künftige Zusammenarbeit von Autor*innen mit einem Theater aus Baden-Württemberg gefördert. Das Stipendium wird in Form einer Bezuschussung des Autor*innen-Honorars in Höhe von 7.500 Euro ausgezahlt. Im Sinne der Förderung von angemessener und fairer Vergütung für freie Künstler*innen, verpflichten sich die jeweils kooperierenden Theater mit der Bewerbung um das Projekt-Stipendium, im Falle des Zuschlags den Autor*innen eine Uraufführungsprämie und Tantiemen zu zahlen.
Für die Projektstipendien kann man sich bis zum 31. Dezember 2025 bewerben.
Die Auswahl trifft eine Fach-Jury aus Vertreter*innen der Theater für junges Publikum Baden-Württemberg sowie je einer* Autor*in, Kritiker*in, Verlagsvertreter*in und Veranstalter*in.
Verliehen werden die Preise im Mai 2026 während des Internationalen Festivals „Schöne Aussicht“ am Jungen Ensemble Stuttgart.
Für den Stückepreis sind (per Mail) bis zum 30.9.25 einzureichen:
1. Das Stück (anonymisiert, mit getrenntem Deckblatt) in einfacher Ausführung
2. Die Mail, mit der der Text eingereicht wird muss folgende Erklärung enthalten: Hiermit erkläre ich, dass das von mir beim Jugendtheaterpreis Baden-Württemberg 2026 eingereichte Stück / die Übersetzung nicht älter als zwei Jahre ist und dass ich dieses Stück / diese Übersetzung eigenständig verfasst habe.
3. Die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen wird erbeten.
Einreichende Autor*innen müssen nicht durch einen Verlag vertreten sein.
Für den Förderpreis sind (per Mail) bis zum 30.09.25 einzureichen:
1. Das Stück (anonymisiert, mit getrenntem Deckblatt) in einfacher Ausführung.
2. Die Mail, mit der der Text eingereicht wird muss folgende Erklärung enthalten: Hiermit erkläre ich, dass das von mir beim Jugendtheaterpreis Baden-Württemberg 2026 eingereichte Stück nicht älter als zwei Jahre ist und dass ich dieses Stück eigenständig verfasst habe. Bei Bewerbung für den Förderpreis mit dem Zusatz: Da ich mich für den Förderpreis bewerbe, erkläre ich hiermit zudem, dass bislang nicht mehr als zwei von mir verfasste Texte zur Uraufführung gekommen sind.
3. Die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen wird erbeten.
Einreichende Autor*innen müssen nicht durch einen Verlag vertreten sein.
Für das Projekt-Stipendium sind (per Mail) einzureichen:
1. Ein dreiseitiges Dossier über das geplante Projekt
2. Eine Kurzvita der* Autor*innen (Einreichende Autor*innen müssen nicht durch einen Verlag vertreten sein. Das Projekt-Stipendium kann Autor*innen wiederholt zugestanden werden.)
3. Eine kurze Selbstdarstellung des Theaters
4. Eine Erklärung des kooperierenden Theaters, das entstehende Stück bei Prämierung innerhalb von zwei Jahren nach der Preisvergabe zur Uraufführung bringen zu wollen. Das kooperierende Theater verpflichtet sich, eine Uraufführungsprämie und Tantiemen zu zahlen.
Neben den oben aufgeführten, verpflichtend einzureichenden Unterlagen begrüßt die Jury die Einreichung eines vorläufigen Zeitplans, auf dem die Durchführung des Projekts in Stichworten skizziert ist. Da das Stipendium dezidiert der gemeinsamen Entwicklung von Stückideen zugedacht ist, kann der Bewerbung außerdem eine kurze Beschreibung beigefügt werden, wie Autor*innen und Theater sich, abseits aller Inhalte, den gemeinsamen Arbeitsprozess vorstellen.
Bewerbungsschluss für das Projekt-Stipendium: 31. Dezember 2025.
Einreichung der Stücke/Projekte unter: jugendtheaterpreis@jub-ulm.de