- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa
- Bewerbungsfrist:
- 31.01.2025
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 800 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Thüringer Staatskanzlei, Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 16 und 25 Jahre alt sein.
Beschreibung
Das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sucht gemeinsam mit der Thüringer Staatskanzlei talentierte junge Nachwuchsautorinnen und Nachwuchsautoren, die ihre Werke der Öffentlichkeit präsentieren möchten. Bereits zum 42. Mal sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren beim Schreibwettbewerb „Junges Literaturforum Hessen-Thüringen“ eingeladen, ihre selbstverfassten Texte einzureichen und einen der zahlreichen Preise zu gewinnen.
Zu gewinnen gibt es zehn Geldpreise zu je 800 Euro, die Teilnahme an Wochenendseminaren mit Schriftstellern und Veröffentlichungen im Jahrbuch „Nagelprobe“. Die besten Texte nehmen zudem am hr2-Literaturpreis teil. Dabei können sich die Jungautorinnen und -autoren den Hörerinnen und Hörern der Sendung "Spätlese" präsentieren.
Bewerbung
Es können bis zu drei Gedichte und/oder Prosatexte (mit maximal insgesamt 1.300 Wörtern für alle Texte zusammen) per E-Mail an junges-literaturforum@hmwk.hessen.de eingesendet werden.
1. Die Texte müssen von einer Einzelperson (keine Gemeinschaftsarbeit) selbst verfasst und in deutscher Sprache geschrieben sein.
2. Name, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der Wörter sollen in der E-Mail angegeben werden, nicht im Text
3. Anhänge nur im docx-Format
4. Die Rechte bleiben beim Autor. Mit der Einsendung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und dem Land Hessen beziehungsweise dem Land Thüringen sowie dem Hessischen Rundfunk das Recht zur Veröffentlichung, zur Verbreitung und zum Vortrag eingeräumt.
Bemerkungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Hessen oder Thüringen haben. Eine Teilnahme ist ebenfalls möglich, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer außerhalb der beiden Bundesländer wohnt, aber eine Schule oder Hochschule in Hessen oder Thüringen besucht. In diesem Falle ist eine entsprechende Schul- oder Hochschulbescheinigung mit einzureichen.