Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die Cité Internationale des Arts eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstlerinnen und Künstlern bereit.
Voraussetzungen
– Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
– Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
– Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
– Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und haben keine unbefristete Professur inne.
– Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
– Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (September 2021 oder früher), können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité.
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Mitarbeiter:innen der Cité die Berliner Künstler:innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch das Goethe-Institut steht als Kontakt zur Verfügung. Die von der Cité organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler:innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution
Cité International des Arts – www.citedesartsparis.net
Jury
Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Die von der Berliner Kulturverwaltung berufenen Fach-Jurys treffen im November/Dezember 2025 eine Vorauswahl.
Die jeweiligen Partnerinstitute im Ausland treffen aus der jeweiligen Vorauswahl die Endauswahl. Zum Ergebnis der Vorauswahl erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2026 und zum Ergebnis der Endauswahl voraussichtlich im Februar 2026 eine Mitteilung.
Die Namen der geförderten Künstler:innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
>>> NEU! >>> Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Englisches Antragsformular für die Bewerbung (bitte auf Englisch ausfüllen und als Anlage im Onlineantrag hochladen)
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Das Formular wird am 25.8. freigeschaltet. Zugang zum Online-Antragsverfahren
Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 14. Oktober 2025 um 14:00 Uhr (MEZ)
Die Online-Anträge müssen bis zur angegebenen Uhrzeit abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Hinweise zum formalen Ausschluss
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenzahl und/oder des maximalen Datenvolumens führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!