- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- siehe Beschreibung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 27.09.2024
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 2000 bis 10000 Schweizer Franken
- Zuwendungsgeber:
- Kunst- und Kulturstiftung Uri
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Die Kunst- und Kulturstiftung vergibt einmal jährlich Förderungsbeiträge, Atelieraufenhalte und das Urner Werkjahr. Die Ausschreibung für das Jahr 2024 läuft bis am 27. September 2024. In diesem Jahr sind das Urner Werkjahr, ein Aufenthalt im Zentralschweizer New-York-Atelier (für das Jahr 2026) sowie Förderungs- und Projektbeiträge ausgeschrieben.
Fördergesuche (Projektförderung) sind jederzeit auch an die kantonale Kulturförderung möglich. 2020 wurden die Stiftungsgrundlagen – die Vereinbarung und die Richtlinien – leicht angepasst (siehe Publikationen). Es ist nicht mehr möglich, sich um einen Werkankauf zu bewerben.
Folgende Beitragsarten können beantragt werden:
• Urner Werkjahr (20'000 Franken): Auszeichnung für aussergewöhnliche künstlerische Leistungen
• Atelier-Stipendium: Viermonatiges Atelier-Stipendium inkl. Lebenskostenzuschuss (erst 2024)
• Förderungsbeiträge (4'000 bis 10'000 Franken): Anerkennung und Förderung der bisherigen Arbeit
• Projektbeiträge (2'000 bis 6'000 Franken): projektbezogener Förderungsbeitrag
Die Kunst- und Kulturstiftung Uri
– Seit 1982 vergibt die Kunst- und Kulturstiftung Uri einmal pro Jahr ein Werkjahr, Atelierstipendien (New York und Berlin) sowie Förderungs- und Projektbeiträge an in Uri wohnhafte oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 8 Jahre in Uri wohnhaft gewesene professionelle Kunstschaffende.
– Beiträge und Ateliers werden bei überzeugendem Leistungsausweis in den künstlerischen Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto und Neue Medien gewährt. Ausgeschlossen sind Beiträge an Bewerbende in Ausbil dung. Gemäss Richtlinien sind Handwerk, Architektur und Vermittlung keine Förderungsbereiche.
Bewerbung
Die schriftliche Bewerbung mit den nötigen Beilagen (siehe unten) senden Sie bis 27. September 2024 an:
Kunst- und Kulturstiftung Uri
Veronika Volkart
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
veronika.volkart@ur.ch
Bei Bewerbungen für das New-York-Atelier sind die Unterlagen zusätzlich bis am 27. September 2024 bei der Geschäftsstelle des New-York-Ateliers einzureichen. (https://zg.ch/it/sport-kultur/kulturfoerderung/ausschreibungen-und-preise/atelierstipendien)
Bewerbungen sind, wenn möglich, elektronisch einzusenden. Dossiers werden aber weiterhin auch per Post angenommen. Es gilt der Poststempel, spätere Eingaben werden nicht berücksichtigt.
Eine Bewerbung erfüllt die Zulassungsbedingungen, wenn sie folgende Unterlagen enthält (Hinweis: Diese Beilagen müssen auch beigelegt werden, wenn sich jemand schon früher einmal beworben hat):
– Ausgefülltes Bewerbungsformular
– Ein Begleit- und Motivationsschreiben mit Angaben über die Verwendung des Beitrags: Kurzprojektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan
– Chronologischer beruflicher Lebenslauf: Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zur bisherigen und jetzigen Tätigkeit
– Eine repräsentative Dokumentation der bisherigen kulturellen und künstlerischen Arbeit
– Bewerbende aus den Sparten Musik, Literatur, Tanz, Theater oder Film legen Beispiele bisheriger oder aktueller Arbeiten in dreifacher Ausführung bei Arbeiten (CD, Stick mit Ausschnitt, Bücher usw.) oder sie senden einen Link auf bisherige oder aktuelle Arbeiten (Link muss bis zum Ausstellungsbeginn gültig sein).
– Planskizze für die geplante Präsentation an der «Urner Werk- und Förderungsausstellung» zur Veranschaulichung
– Einzahlungsschein für die Auszahlung (wichtig!)
Bemerkungen
Bewerbungsberechtigt gemäss Artikel 1 der Stiftungsvereinbarung sind Kunst- und Kulturschaffende mit einem überzeugenden professionellen künstlerischen Leistungsausweis, die seit mindestens drei Jahren in Uri wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre Wohnsitz in Uri hatten (Wohnsitz gemäss Art. 23 ff. ZGB).
Das Urner Werkjahr wird je einmal pro Person gewährt. Atelieraufenthalte werden pro Person und Atelier einmal gewährt.
Projekt- und Förderungsbeiträge können wiederholt gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht für mehrere Sparten bewerben dürfen. Gewinnerinnen und Gewinner einer Förderung sind gemäss Richtlinien des Kuratoriums im Folgejahr von einer Bewerbung für sämtliche Förderungsinstrumente ausgeschlossen. Personen, die im Jahr 2023 eine Förderung der Kunst- und Kulturstiftung Uri erhalten haben, sind in diesem Jahr nicht eingabeberechtigt. Die Arbeiten und Dokumentationen der Bewerbenden werden an der «Urner Werk- und Förderungsausstellung» vom 7. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 im Haus für Kunst Uri öffentlich ausgestellt.