Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Thurgauische Bodman-Stiftung vergibt jährlich zwei Literaturstipendien an Autorinnen und Autoren für einen Aufenthalt im Bodmanhaus / Literaturhaus Thurgau, in Gottlieben, Schweiz. Das «Literaturstipendium im Bodmanhaus» bietet professionellen Autorinnen und Autoren aller literarischen Gattungen aus dem In- und Ausland die Möglichkeit, zwei Monate in Ruhe schreiben zu können.
Das Literaturstipendium wird von der Kulturstiftung des Kantons Thurgau gefördert und unterstützt.
Die Ausschreibung richtet sich explizit an folgenden Personenkreis (Grundbedingungen):
1. Professionell schreibende Schweizer Autorinnen und Autoren oder an solche andere Nationalität, die bereits mindestens eine schriftstellerische Veröffentlichung vorweisen können. Ausgeschlossen sind Autoren und Autorinnen, die ausschliesslich im Selbstverlag oder über Print-on-Demand publizieren.
2. Alle literarischen Gattungen, auch Sachbücher mit literarischem Aspekt oder literarische Übersetzungen, nicht aber Hörspiele und Librettos
2. Gute Sprachkenntnisse in einer Landessprache der Schweiz oder Englisch.
Das Literaturstipendium ist folgendermassen ausgestattet:
– Aufenthalt von zwei Monaten ab Februar bis Dezember 2026 in der Gästewohnung im Bodmanhaus.
– Pauschaler Beitrag an die Lebenshaltungskosten in der Höhe von monatlich CHF 4’000.
– Beitrag von 10% des Stipendiums an eine Versicherung/ Vorsorgeeinrichtung für die Soziale Sicherheit, wie z.B. Deutsche Künstlersozialkasse, freiwillige Pensionskasse, dritte Säule u.a. (Entsprechende Angaben zur Institution können nach Zusage des Stipendiums erfolgen.)
– Freiheit in der zeitlichen Ausgestaltung des Aufenthalts und des schriftstellerischen Vorhabens.
Reisekosten werden nicht vergütet. Der Stipendiat oder die Stipendiatin organisiert die Reise und allenfalls das Visum für die Schweiz selbst.
Bestehen familiäre Betreuungspflichten, bittet das Sekretariat des Bodmanhauses nach Zuspruch des Stipendiums um Kontaktaufnahme, um konkret zu besprechen, wie ein Aufenthalt in diesem Fall erleichtert und unterstützt werden kann.
Auswahlkriterien:
– Die Grundbedingungen 1 und 2 müssen erfüllt sein.
– Aufgrund des Motivationsschreibens, des Lebenslaufs und der Publikationsliste ist nachvollziehbar, dass ein Aufenthalt im Bodmanhaus in der gegenwärtigen Schaffensphase einen wichtigen Beitrag zu einem Projekt oder zum Finden eines neuen Projekts leisten wird.
– Ein spezifisches Interesse am Thurgau (und der Region) ist nicht notwendig, kann aber für ein Gesuch sprechen.
Folgende Informationen sind für eine Bewerbung erforderlich:
– Grunddaten zur Person
– Motivationsschreiben (Ziel des Aufenthalts, Interesse an der Region)
– Lebenslauf
– Publikationsliste
– Eine Jury, bestehend aus drei Fachpersonen, wählt aus den Eingaben zwei Begünstigte aus. Die Entscheidung der Jury wird voraussichtlich bis Mitte November 2027 schriftlich bekannt gegeben.
Die Ausschreibung erfolgt ausschliesslich über die Homepage www.bodmanhaus.ch. Das Online-Anmeldeformular wird am 19. September aufgeschaltet. Das Ausschreibungsfenster ist auf der Webseite bis zum 25. Septmeber 2026 geöffnet.