Keine Eigenbewerbung möglich.
Die Leipziger Messe vergibt mit Unterstützung der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen und in Zusammenarbeit mit dem Literarischen Colloquium Berlin (LCB) den Preis der Leipziger Buchmesse.
Dieser Preis knüpft an das Messekonzept als Forum für Autor·innen und Literaturvermittlung an und wird jährlich zur Leipziger Buchmesse vergeben. Mit seiner Vergabe werden literarisch anspruchsvolle Werke deutschsprachiger Autor·innen sowie herausragende Erst- oder Neuübersetzungen ins Deutsche ausgezeichnet.
Der Preis ist mit insgesamt 45.000,00 € dotiert und wird von einer Jury zu gleichen Teilen von je 15.000,00 € an die als Preisträger·innen ausgewählten Autor·innen bzw. Übersetzer·innen (einschließlich Gruppen derselben) in den folgenden Kategorien vergeben:
– Belletristik (gesamtes Spektrum der Literatur),
– Sachbuch und Essayistik (keine Hochschulschriften, deutschsprachig, übersetzte Sachbücher nur als dt. Originalausgaben und/oder wenn der·die Autor·in wesentlichen Anteil an der Übersetzung hat),
– Übersetzung (Erst- oder Neuübersetzung in die deutsche Sprache).
Das Auswahlverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
1. Erstellung einer Nominierungsliste pro Kategorie.
2. Wahl der Preisträger·innen aus den Nominierungslisten.
Die Leipziger Messe GmbH beruft sieben meinungsbildende Persönlichkeiten der deutschsprachigen Literaturkritik und des Feuilletons als Jury des Preises der Leipziger Buchmesse. Diese Jury entscheidet im Auswahlverfahren über die Aufstellung der Nominierungslisten und die Auswahl der Preisträger·innen.
Die Nominierungslisten werden bis zum 06.03.2025 von der Jury erstellt und veröffentlicht.
Die Juryentscheidung für je eine·n Preisträger·in pro Kategorie fällt in einer Sitzung unmittelbar vor der Preisvergabe am 27. März 2025.
Die Verlage der Autor·innen bzw. Übersetzer·innen, deren Titel in den Nominierungslisten aufgestellt sind, stellen sicher, dass ihre Autor·innen bzw. Übersetzer·innen zur Preisvergabe persönlich anwesend sind und betreuen sie vor Ort. Des Weiteren stellen sie sicher, dass die Nominierten für Lesungen, Diskussionsrunden, Buchpräsentationen und Pressetermine am ersten und zweiten Messetag zur Verfügung stehen.
Die Aufwendungen der Nominierten für zwei Übernachtungen in Leipzig übernimmt die Leipziger Messe GmbH (Hotelvermittlung und -zahlung). Zusätzlich erhält jede·r Nominierte eine Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro.
Anmeldeberechtigt sind alle an der jeweils kommenden Leipziger Buchmesse als Haupt- und Mitausstellende beteiligten Verlage. Eingereicht werden können deutschsprachige Werke,
– die einer der drei vorbenannten Kategorien zugeordnet werden können
– die im Zeitraum vom 25.03.2024 bis einschließlich zum Vorabend der kommenden Leipziger Buchmesse (27.-30.03.2025) erschienen und ausgeliefert sind, und
– die von an der jeweils kommenden Leipziger Buchmesse als Haupt- oder Mitausstellende teilnehmenden Verlagen aufgelegt werden, soweit nicht bereits zwei Werke (Titel) desselben Verlages in der betreffenden Kategorie zum Auswahlverfahren angemeldet wurden,
– die bis zum Anmeldeschluss mit den Mindestdaten angezeigt wurden, und
– deren Autor·innen bisher noch nicht mit dem Preis der Leipziger Buchmesse ausgezeichnet wurden.
Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Online-Formular.
Die Jury kann in Einzelfällen von ihr für wichtig befundene, im Sinne der vorstehenden Regelung aktuell erschienene, aber von den Verlagen nicht eingereichte Titel hinzuwählen. Die Anmeldung von bis zu 6 Titeln (2 je Kategorie) pro Verlag bleibt hiervon unberührt.
Bis zum Anmeldeschluss müssen die Titel mit den unten aufgeführten Mindestdaten als Einreichung zum Preis angezeigt werden. Die Anmeldung der Titel erfolgt ausschließlich online.
Mit der Anmeldung ist jeweils ein Exemplar der angemeldeten Titel einzureichen, sofern diese in gedruckter Form bereits vorliegen. Ebenfalls sind die Titel in elektronischer Form einzureichen (pdf-Dokument), um der Jury das Lesen auf Lesegeräten bzw. E-Readern zu ermöglichen. Andernfalls sind die Texte (bereits ausgelieferte Titel, Leseexemplare, Manuskripte) der für den Preis eingereichten Titel nachzureichen. Titeländerungen nach der Titelanmeldung sind dem LCB rechtzeitig bekannt zu geben.
Mit der Anmeldung sind je Titel
– ein Pressedossier zum Buch,
– Angaben zur Autorin·zum Autor bzw. zur Übersetzerin·zum Übersetzer
– eine Kurzinhaltsangabe des Buches einzureichen, auf Anforderung auch soweit die Jury Titel hinzugewählt hat.
Das LCB kann bei Bedarf vom Verlag anfordern:
– ein honorarfreies, reprofähiges, digitales Foto der Autorin·des Autors / der Übersetzerin·des Übersetzers,
– eine reprofähige, digitale Abbildung des Buchcovers.
Im Zusammenhang mit Werbe- und Presseveröffentlichungen zum Preis der Leipziger Buchmesse und im Fall einer Nominierung können diese Fotos und Unterlagen honorarfrei und ohne Einschränkungen von der Leipziger Messe GmbH vervielfältigt und veröffentlicht werden. Die Verlage werden gebeten sicherzustellen, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die Leipziger Messe GmbH von Ansprüchen freizustellen, sofern diese wegen möglicher auf den Fotos lastender Rechte in Anspruch genommen werden.
Die Verlage erhalten nach Eingang ihrer jeweiligen Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail. Das LCB behält sich vor, für die Organisation der Juryarbeit ggf. weitere Exemplare eingereichter oder von der Jury hinzugewählter Titel von den Verlagen abzufordern.
Von den Verlagen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Auswahlverfahren des Preises der Leipziger Buchmesse eingereichte Titel, Exemplare, Manuskripte etc. verbleiben beim LCB. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.
Auf postalisch eingesandten Fahnen oder Büchern ist das Stichwort "Preis der Leipziger Buchmesse" anzugeben.