Buch- oder Anthologieveröffentlichung erforderlich.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur vergibt Aufenthaltsstipendien auf dem Hof Scharrlberg in Steinbeck/Luhe. Ausgeschrieben werden jeweils drei vierwöchige Arbeitsaufenthalte für Residenzstipendiaten, die in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Komposition oder Literatur arbeiten. Insgesamt werden bis zu zwölf Stipendien pro Jahr vergeben.
Der idyllisch gelegene ehemalige Bauernhof in Steinbeck/Luhe, einem Ortsteil von Bispingen, liegt im Heidekreis und ist über Lüneburg gut mit dem Bus erreichbar. Hof Scharrlberg verfügt über ansprechende Arbeits- und Wohnbereiche, über Atelier und Werkstatt sowie Räume zur Präsentation der Arbeitsergebnisse vor Publikum. Für die gemeinsame Nutzung steht ein weitläufiges etwa acht Hektar großes Gelände zur Verfügung mit Terrassen, Gärten, einem Arboretum und Wald.
Die insgesamt jeweils bis zu drei Stipendiaten bewohnen komfortable, vollmöblierte Einzelzimmer. Die Bäder werden zum Teil gemeinsam benutzt. Stipendiaten der Atelier-Stiftung Kunst und Natur werden von Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow betreut. Beide sind die Gründer der Stiftung. Die während des Stipendiums entstandenen Werke werden in der Regel abschließend im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Auch in 2025 wird die Stiftung wieder 12 vierwöchige Residenzstipendien vergeben, mit jeweiligem Beginn am 22.04.2025, 02.06.2025, 14.07.2025 und 25.08.2025 Bewerbungen werden ab 02.01.2025 bis 15.03.2025 entgegen genommen.
Gegenstand der Förderung
Die Stipendien sollen künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige Schaffen zu bilden.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur übernimmt die Miete für die Residenzen im Westflügel und Nordstern. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat ein Taschengeld in Höhe von 750,00 Euro pro Monat. Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen, für die Residenzpflicht besteht. Am Wochenende besteht keine Residenzpflicht.
Leider ist es nicht möglich, Familienangehörige oder Haustiere mitzubringen.
Besuche von auswärtigen Gästen sind mit Frau Dr. Krähe oder Frau Nicole Schulz abzustimmen und nur am Wochenende möglich. Die An- und Abreise erfolgt individuell nach Terminabsprache.
Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In allen Räumen gilt Rauchverbot. Die Stipendiaten sorgen selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten; ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet.
Für die Stipendien bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die bereits mit ersten Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind und freischaffend tätig sind, aber auch professionell tätige bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben.
Die Stiftung ist national und international ausgerichtet und fördert Nachwuchstalente ebenso wie erfahrene Künstlerpersönlichkeiten.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 02. Januar 2025 und endet am 15. März 2025
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Einzureichen sind in deutscher Sprache:
• Name und Anschrift des Antragstellers
• Selbstdarstellung mit Motivationsschreiben
• Tabellarischer Lebenslauf mit Ausstellungsvita
• Belege der künstlerischen Arbeit
• Skizze des zu fördernden Projektes
• Nachweis über den Wohnsitz (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
• Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
• Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung ausschließlich das Online-Verfahren. Postalisch eingehende Bewerbungen können leider nicht bearbeitet und auch nicht zurückgesandt werden.
Auch Kunstinstitutionen sind eingeladen, Künstler für Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge sollten dabei jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das in der Bewerbung kurz von dem Bewerber darzustellen ist. Es sollte bitte pro Institution nur ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich an info@atelier-stiftung.de zu senden und sollten folgendes beinhalten:
• Empfehlungsschreiben der Institution
• Kontaktdaten und Vita des vorgeschlagenen Künstlers
• Motivationsschreiben des vorgeschlagenen Künstlers für das Residenzstipendium
• Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts
• Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit
Über die Förderungen entscheidet der Vorstand der Stiftung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität.
Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Ende März 2025 getroffen. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Alle Förderungszusagen erfolgen freiwillig.
Nach der Entscheidung erhält der Antragsteller entweder ein Ablehnungsschreiben oder eine Zusage. Aus der Zusage gehen der Zeitraum sowie der Betrag des Taschengelds des gewährten Stipendiums hervor.
Der Stipendiat ist im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer Gegenleistung bzw. zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet.