Zur Förderung der zeitgenössischen Literatur und der freien künstlerischen Entfaltung junger Autor*innen vergeben wir das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium in der Sparte Literatur.
Es ist nach dem Schriftsteller Rolf Dieter Brinkmann benannt. Dieser lebte und wirkte von 1962 bis 1975 in Köln und London. Der radikale literarische Erneuerer orientierte sich in seiner Prosa an der Ästhetik des "nouveau roman". Brinkmann machte die amerikanische Underground-Lyrik in Deutschland bekannt und wurde in den sechziger Jahren selbst der führende Underground-Lyriker Deutschlands.
Stipendiatin des Vorjahres ist die Autorin Mirjam Kay Mashkour.
Dotierung
Das Stipendium ist mit 12.000 Euro dotiert. Außerdem richten wir dem*r Preisträger*in eine Lesung aus. Mit der Vergabe des Stipendiums erwerben wir keinerlei Rechte an den Werken der Autor*innen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind professionelle Autor*innen, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Im Verleihungsjahr dürfen die Bewerber*innen nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1990) sein. Als Nachweis ist eine Kopie des Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung notwendig. Wir erwarten, dass auswärtige Preisträger*innen während der Dauer der Förderung Köln als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.
Wichtige Information zu Terminen
Verleihung des Stipendiums: Freitag, 29. August 2025
Lesung: Donnerstag, 13. November 2025 im Literaturhaus Köln
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen.
Verfahren der Bewerbung
1. Wir benötigen von Ihnen den unterschriebenen Bewerbungsbogen sowie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments, aus dem Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Meldeadresse hervorgeht. Darüber hinaus reichen Sie bitte aussagekräftige Arbeitsproben ein, welche einen Einblick in Ihr künstlerisches Schaffen der letzten drei bis vier Jahre geben und die Bandbreite Ihrer bisherigen Arbeit dokumentieren. Alle Unterlagen versehen Sie bitte mit Ihrem Namen. Als Arbeitsproben können Sie maximal zwei Manuskripte (jeweils maximal 30 Seiten) oder maximal zwei Bücher einreichen. Die Manuskripte können als PDF-Datei vorgelegt werden. Alle Dateien sind auf einem USB-Stick einzureichen und folgendermaßen zu beschriften: Name, Vorname - Titel beziehungsweise Dokumentenname (Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Werkverzeichnis et cetera). Möglich sind Word-, PDF-, JPG- oder Quicktime-Dateien ohne Kopierschutz mit einer Formatierung für Windows, Mac-Dateien sind nicht möglich. Weblinks zu Arbeitsreferenzen können wir nur begrenzt berücksichtigen. Links zu Youtube und Vimeo sind möglich, insofern Sie uns die nötigen Passwörter mit übermitteln. Maximale Datenmenge: Drei Gigabyte. Sofern Sie ausschließlich analoge Arbeitsproben in Form von Büchern vorlegen, reichen Sie bitte zwingend jeweils vier Exemplare ein, ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
2. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen ist nur möglich, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beziehungsweise geeignetes Versandmaterial beilegen. Einzelne Briefmarken oder Paketmarken sind nicht ausreichend.
3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen.
4. Alle Bewerber*innen werden über das Ergebnis der Jurysitzung schriftlich informiert.
Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.