Zur Förderung der zeitgenössischen Literatur und der freien künstlerischen Entfaltung junger Autorinnen und Autoren vergibt die Stadt Köln das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium in der Sparte Literatur.
Es ist nach dem Schriftsteller Rolf Dieter Brinkmann benannt. Dieser lebte und wirkte von 1962 bis 1975 in Köln und London. Der radikale literarische Erneuerer orientierte sich in seiner Prosa an der Ästhetik des „nouveau roman“. Brinkmann machte die amerikanische Underground-Lyrik in Deutschland bekannt und wurde in den 1960er Jahren selbst der führende Underground-Lyriker Deutschlands.
Das Stipendium ist mit 12.000 Euro dotiert. Außerdem ist damit die Ausrichtung einer Lesung verbunden. Mit der Vergabe des Stipendiums erwirbt die Stadt Köln keinerlei Rechte an den Werken der Autorinnen und Autoren.
Stipendiatin des Vorjahres ist die Kölner Autorin Kamala Dubrovnik.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind professionelle Autorinnen und Autoren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Im Verleihungsjahr dürfen die Bewerberinnen und Bewerber nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1986) sein. Als Nachweis ist eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung notwendig. Es wird erwartet, dass der auswärtige Preisträger/die auswärtige Preisträgerin während der Dauer der Förderung die Stadt Köln als Lebensmittelpunkt ansieht. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.
Verfahren der Bewerbung
1. Zusammen mit dem Bewerbungsbogen (analog als unterschriebenes Original und digital als PDF) sind aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen (keine Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das literarische Schaffen der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen. Als Arbeitsproben können max. zwei Manuskripte (jeweils max. 30 Seiten) oder max. zwei Bücher eingereicht werden. Die Manuskripte können auch als PDF-Datei vorgelegt werden. Alle Dateien sind auf einem USB-Stick einzureichen und folgendermaßen zu beschriften: Name, Vorname – Titel bzw. Dokumentenname (Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Werkverzeichnis etc.). In diesem Fall der digitalen Einreichung muss zusätzlich noch ein Ausdruck der jeweiligen Datei abgegeben werden. Sofern Sie ausschließlich analoge Arbeitsproben vorlegen, müssen zwingend jeweils vier Exemplare eingereicht werden, ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weblinks zu Arbeitsreferenzen können nicht berücksichtigt werden.
2. Eine Rücksendung ist nur möglich, wenn der Bewerbung ausreichend frankierte und adressierte Umschläge beigelegt werden.
3. Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen.
4. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der Jury-Sitzung schriftlich informiert. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.