- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Essay
- Bewerbungsfrist:
- 28.03.2025
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
6 Monate, beginnend am 1. Juli 2025
- Zuwendung:
- 9000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Bundeskanzleramt Österreich
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Veröffentlichung erforderlich.
Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Beschreibung
Zur Förderung junger österreichischer Autorinnen und Autoren, die an ihrem ersten bzw. zweiten Buch arbeiten, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 15 Startstipendien für Literatur bereitgestellt. Eine Bewerbung ist bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr möglich.
Mit dem Startstipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) von Autorinnen und Autoren gefördert, die
– die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben
– nach dem 31. Dezember 1989 geboren wurden und
– in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder
– bereits eine selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können
Bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten oder schwerer Krankheit ist eine Überschreitung des Alterslimits im Ausmaß von maximal fünf Jahren möglich.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2025. Sie sind mit je € 9.000 dotiert.
Bewerbung
Eingereicht werden müssen:
– Ausgefüllter Förderungsantrag (PDF, 295 KB)
– Lebenslauf
– Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften und Anthologien bzw. des literarischen Debüts inkl. des Verlags und des Erscheinungsjahrs
– Liste der Preise und Auszeichnungen
– Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
– Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 15 Seiten)
Es wird gebeten, auf den einzelnen Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung "Startstipendium für Literatur" anzubringen. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Die Unterlagen werden nicht retourniert. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Alle Bewerber:innen werden Ende Juni 2025 schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Autor:innen, die bereits zwei oder mehr als zwei literarische Titel veröffentlicht haben, können sich – unabhängig von ihrem Alter – um das Projektstipendium 2025/26 bewerben. Kinder- und Jugendliteratur wird beim Mira-Lobe-Stipendium, die Arbeit an Theaterstücken beim Dramatiker:innenstipendium gefördert.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung um das Startstipendium für Literatur 2025 online nicht möglich ist.