- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Essay
- Bewerbungsfrist:
- 31.01.2026
| ab dem 15. November
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
6 Monate, beginnend am 1. Juli 2026
- Zuwendung:
- 9000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Bundeskanzleramt Österreich
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen
Veröffentlichung erforderlich.
Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
Beschreibung
Zur Förderung junger österreichischer Autorinnen und Autoren, die an ihrem ersten bzw. zweiten Buch arbeiten, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 15 Startstipendien für Literatur bereitgestellt. Eine Bewerbung ist bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr möglich.
Mit dem Startstipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) von Autorinnen und Autoren gefördert, die
– die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben
– nach dem 31. Dezember 1989 geboren wurden und
– in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder
– bereits eine selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können.
Ein um deb Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragstellerinnen zu,
- die Alleinerzieher*in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in er Partnerschfat (Ehre, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2026. Sie sind mit je € 9.000 dotiert.
Bewerbung
Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen
Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:
1. Beschreibung der geplanten Vorhaben (auf maximal zwei A4-Seiten) einschließlich einer Textprobe in der Sparte Literatur (auf rund zehn A4-Seiten)
2. Lebenslauf mit Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit einschließlich Arbeitsproben (z.B. Links zu Referenzfilmen bzw. Aufführungen, Katalogen, Fotos und Bildern, Publikationslisten, Filmografie, Festivaleinladungen)
3. optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
4. Meldebestätigung und Passkopie
5. Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre
6. gegebenenfalls Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben
7. optional: Angabe bei Interesse an Mentoring-Programmen für Frauen
8. optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe
Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2026.