Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Aktuell können sich Künstler:innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen), Darstellende Kunst und Literatur für ein Stipendium 2024 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben.
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert junge, besonders talentierte Künstler:innen der Bereiche Bildende Kunst (nach der Ausbildung), Musik (auch während des Studiums möglich), Literatur (mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation) und Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der Tag der Bewerbungsfrist. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. In solchen Ausnahmen kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung der Jury über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin:innen berücksichtigt.
Fördermöglichkeit
Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis zu 12.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung.
Der Bescheid ergeht frühestens Ende Februar 2024.
Die Bewerbung soll durch den:die Künstler:in selbst erfolgen. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich). Bewerbungen sind ausschließlich über das Mitte/Ende Juli freigeschaltete Online-Formular der Kunststiftung möglich. Je Bewerber:in sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
Hier geht es zur Online-Bewerbung.
Bei weiteren Fragen zu den Bewerbungen richten Sie sich bitte an ausschreibung(at)kunststiftung.de oder informieren Sie sich unter den FAQs.