- Vergabe an:
- Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Comic | Prosa | KJL
- Bewerbungsfrist:
- 03.03.2026
| bis 11:00 Uhr
- Dauer:
2 oder 4 Monate
- Zuwendung:
- 4000 bis 8000 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Berliner Senatsverwaltung
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Die Übersetzerinnen und Übersetzer leben und arbeiten in Berlin.
Voraussetzungen
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer sein, was durch mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen zu belegen ist.
Das zu übersetzende Werk muss bereits publiziert sein; die Urheberschaft und Rechtefreiheit müssen vorab geklärt sein.
Das Stipendium für Berliner Übersetzerinnen und Übersetzer kann nicht mit einem vom Bund vergebenen Übersetzung
Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Jahr 2026 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Stipendien für Berliner Übersetzerinnen und Übersetzer.
Bewerben können sich in Berlin lebende und professionell arbeitende Übersetzerinnen und Übersetzer bis 03. März 2026 um 11.00 Uhr.
Der Schwerpunkt liegt auf literarischen Übersetzungen, dazu zählen Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Comics sowie Lyrik (Sachbücher sind ausgeschlossen). Die Stipendien sollen den Übersetzerinnen und Übersetzern ermöglichen, Vorarbeit für ein Übersetzungsvorhaben zu leisten, begonnene Übersetzungen fortzusetzen oder diese zu vollenden. Die Höhe der zu vergebenden Stipendien beträgt 8.000 Euro und 4.000 Euro.
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel im Haushalt sind die Stipendien mit 4.000 € für 2 Monate oder mit 8.000 € für 4 Monate dotiert und werden im Förderzeitraum in monatlichen Raten à 2.000 € gezahlt.
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury. Die Namen der Jurymitglieder werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website bekannt gegeben.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber im Juni 2026 per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Übersetzerinnen und Übersetzer werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Bewerbung
Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Zugang zum Online-Antragsverfahren
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Förderung durch das Stipendium für Übersetzerinnen und Übersetzer
- Ausschließlich online möglich. Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit.
- Lebenslauf (CV) (max. 2 MB, pdf-Datei) inkl. Liste mit Titel, Erscheinungsort und Medium der letzten Übersetzungen
- Übersetzungsprobe (max. 5 MB, pdf-Datei, max. 5 Din A4-Seiten)
- Kopie der übersetzten Stelle (max. 5 MB, pdf-Datei
- Exposé (max. 2 MB, pdf-Datei, max. 2 Din A4-Seiten) (Deutsch oder Englisch)Hinweis: Die Anlage „Exposé“ mit einer Länge von mehr als 2 DIN A4-Seiten (inklusive Deckblätter, Bibliographien, Illustrationen, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller formal ausgeschlossen.
* Charakteristik des Originalwerkes und der Autorin/des Autors
* Begründung der Relevanz einer Übersetzung
* Beschreibung der Herausforderungen bei der Übersetzung
* Umfang des Originalwerkes sowie der Übersetzung (Angaben zur Seitenzahl),
* Angabe zum aktuellen Arbeitsstand der Übersetzung,
* geplantes Veröffentlichungsdatum (wenn bereits bekannt)
* Ausgangs- und Zielsprachen der Übersetzung
- Auskunft über die Rechtefreiheit/Benutzungserlaubnis des Originalwerkes (max. 2 MB, pdf-Datei
- Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen Auskunft über die Rechtefreiheit bzw. Benutzungserlaubnis des Originalwerkes geben. Dies kann in Form eines bestehenden Vertrags mit der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber oder mit einem Verlag erfolgen.
Wurde kein Vertrag geschlossen, muss das Formular Rechtefreiheit von der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber ausgefüllt werden. Ist das Werk gemeinfrei, muss dies mit dem Formular Gemeinfreiheit bestätigt werden (siehe Internetseite des Förderprogramms).
- Nachweis der Berliner Anschrift und der Aufenthaltserlaubnis