Das MWK vergibt in der Regel jährlich ein Kinder- und Jugendbuchstipendium. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt an einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache tätig zu sein. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
Allgemeine Voraussetzungen
1. Das Kinder- und Jugendbuchstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz/Produktionsort in Niedersachsen haben.
2. Das Stipendium kann nur für ein hervorragendes literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
3. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2025 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
4. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
5. Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragstellerin/des Antragstellers nicht.
Umfang der Förderung
Die Höhe des Stipendiums beträgt bis zu 8.000 Euro.
Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2025 online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für Literaturstipendien ist hier abrufbar.
(Anmeldung über das BundID-Konto)
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
– Lebenslauf ohne Foto
– Verzeichnis der Veröffentlichungen
– Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag absenden“ betätigt wurde.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich postalisch einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
Weitere Informationen
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.