Das Deutsche Studienzentrum wird getragen von dem Verein „Deutsches Studienzentrum in Venedig e.V.“, der gegründet wurde, um die wissenschaftliche Erforschung der Kultur und Geschichte Venedigs zu fördern.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhält das Deutsche Studienzentrum und zahlt auch die Stipendien für jährlich acht Künstlerinnen und Künstler. Sein besonderes Profil hat das Deutsche Studienzentrum in Venedig durch seine Interdisziplinarität, die alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen mit einem Bezug zu Geschichte und Gegenwart Venedigs umfasst sowie durch den Austausch von Wissenschaft und Kunst durch die Begegnung der Geförderten in den historischen Räumlichkeiten am Canal Grande. Durch ein hochrangiges Veranstaltungsprogramm ist eine breite Vernetzung mit Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie dem interessierten Publikum in Venedig gegeben.
Sich um das Künstlerstipendium des Deutschen Studienzentrums Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben. Sie sollten sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den Inspirationsort Venedig einlassen, einen Bezug zu Venedig herstellen wollen und den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums angehören.
Aufgrund der bestehenden räumlichen Rahmenbedingungen können grundsätzlich nur Einzelbewerbungen berücksichtigt werden. Paar- oder Gruppenbewerbungen sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit erklären, eine eigene Unterkunft anzumieten und die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt für persönliche Begleitpersonen.
Der Empfang von Besuchen (max. eine Person für sieben Tage im Monat) ist nach Absprache und unter Einhaltung der gültigen Besuchsregelung möglich.
Dauer des Aufenthalts:
Der Aufenthalt im Palazzo Barbarigo della Terrazza beträgt drei Monate und erfolgt quartalsweise (jeweils ein Jahresquartal). Die Zuteilung erfolgt durch die Direktion des Studienzentrums in Abstimmung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung umfasst:
– freie Unterkunft und wohngemeinschaftliche Nutzung eines möblierten 4-Zimmerapartments mit einer Mitstipendiatin/einem Mitstipendiaten mit jeweils eigenem Schlafzimmer und eigenem Atelierraum mit Blick auf den Canal Grande; ein Bad und eine Küche werden von den Bewohnerinnen/Bewohnern gemeinschaftlich genutzt.
– ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 1.534 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten.
– das Angebot zur Mitnutzung der Gemeinschaftsräume im Hauptgeschoss mit eigenem Arbeitsplatz in der Bibliothek, einem Salon und einer großen Terrasse;
– Kontaktmöglichkeiten zu den wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Venedig (national und international) sowie zu Galerien, Manufakturen, Agenturen, Verlagen etc.; Option zum Stipendiatenaustausch mit den Partnerinstitutionen Villa Massimo in Rom und Casa Baldi in Olevano Romano, Villa Romana in Florenz sowie Villa Concordia in Bamberg;
– die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen des Deutschen Studienzentrums in Venedig, insbesondere an den internen wissenschaftlichen Kolloquien und an den öffentlichen Artist Talks mit der Präsentation des Arbeitsvorhabens in Venedig;
– interdisziplinären Austausch mit den postgraduierten wissenschaftlichen Mitstipendiatinnen und Mitstipendiaten, die über Venedig forschen (u. a. zur Byzantinistik, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Romanistik), z. B. auch bei gemeinsamen Exkursionen;
– Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) in Absprache mit der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen.
Hinweis: Das Deutsche Studienzentrum ist nicht barrierefrei (nach offiziellen Angaben sind derzeit 30 Prozent der Stadt nicht barrierefrei).
Die geltenden Teilnahmebedingungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen.
Interessierte, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich hier – online – vom 1. November bis zum 15. Januar für einen Aufenthalt im folgenden Jahr bewerben.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben.
Späte Bewerbungen können aufgrund der hohen Bewerberzahlen längeren Bearbeitungszeiten unterliegen.
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ beziehungsweise den Teilnahmebedingungen und den Informationen zu den Zielorten.
Die Stipendien für die Studienaufenthalte in der Villa Massimo (Rompreis), der Casa Baldi und im Studienzentrum in Venedig werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird betreut und organisiert durch die Kulturstiftung der Länder.
Um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die deutsche Staatsangehörige sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland haben.