Anonyme Bewerbung verlangt.
Arbeitsstipendien fördern Projekte zur Übersetzung fremdsprachiger Literatur ins Deutsche bzw. in eine in Österreich anerkannte Regional- oder Minderheitensprache. In Frage kommen dabei Literatur im engeren Sinn (Lyrik, Prosa, Drama, Essay, Kinder- und Jugendliteratur) sowie sprachlich und stilistisch anspruchsvolle Werke der Geisteswissenschaften.
Reisestipendien dienen dem Zweck der fachlichen Weiterbildung oder der Unterstützung einer Reise, die für Recherchearbeiten im Zusammenhang mit einem Übersetzungsprojekt erforderlich ist.
Einreichfristen: 30. April, 30. September
Einzureichende Unterlagen für Projektstipendien:
• Projektbeschreibung (anonymisiert)
• Übersetzungsprobe im Umfang von 10 Normseiten (anonymisiert)
• Die entsprechende Passage des Originals
• Übersetzungsvertrag
• Ausgefülltes Formular
• Ein kurzer Lebenslauf, der auch Ihren Wien-Bezug nachweist (Wien als Geburtsort und/oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr)
• Liste Ihrer publizierten Übersetzungen
Nach Erscheinen ist die geförderte Übersetzung der IG Übersetzerinnen Übersetzer für die Bibliothek des Literaturhauses zu übermitteln.
Einzureichende Unterlagen für Reisestipendien:
• Begründung und Kostenplan (anonymisiert)
• Ausgefülltes Formular
• Ein kurzer Lebenslauf, der auch Ihren Wien-Bezug nachweist (Wien als Geburtsort und/oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr)
• Übersetzungsbibliografie
Die widmungsgemäße Verwendung des Reisestipendiums ist durch einen Arbeitsbericht und Originalbelege in Höhe der Förderung nachzuweisen
Einreichungen an: IG Übersetzerinnen Übersetzer, Mag. Nadja Grössing (n.groessing(at)literaturhaus.at).