Anträge auf Zuschüsse können lediglich deutsche Verlage stellen. (Eine Antragstellung durch Übersetzer*innen oder Autor*innen ist nicht möglich!)
Neue Richtlinie ab 2026: Pro Verlag kann in jeder Förderrunde nur ein Antrag auf Übersetzungskostenzuschuss gestellt werden.
Seit 1984 ist Litprom (jetzt: Litprom – Promoting Global Stories, eine Initiative der Frankfurter Buchmesse) Anlaufstelle für die Förderung von Übersetzungen belletristischer Werke aus Afrika, Asien, Lateinamerika, der arabischen Welt, Israel und der Türkei ins Deutsche.
Das Programm soll den literarischen Kulturaustausch anregen und stärken sowie die Veröffentlichung wichtiger Werke zeitgenössischer Autor*innen aus den genannten Weltregionen unterstützen.
Seit 2024 beteiligt sich das Goethe-Institut mit der Expertise aus seinem globalen Netzwerk an dem Programm und stellt die finanziellen Mittel bereit. Das Goethe-Institut ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Es fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland und pflegt die internationale kulturelle Zusammenarbeit.
Gefördert werden Übersetzungsprojekte im Bereich der Belletristik (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Graphic Novels sowie Lyrik) aus Afrika, Asien, Lateinamerika, aus der arabischen Welt, Israel und der Türkei. Bezuschusst werden im Falle einer Förderung ausschließlich Übersetzungskosten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Voll-, sondern um eine Teilförderung.
Wichtig: An Förderung interessierte Verlage müssen nachweislich ein Mindesthonorar von 22 Euro je Normseite (Prosa) an die Übersetzer*innen zahlen.
Übersetzte Texte, die sich zum Zeitpunkt der Jurysitzung (voraussichtlich Oktober oder November 2026) bereits im Druck befinden, können nicht mehr gefördert werden.
Zur Antragstellung bitte das Formular ausfüllen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise für einzureichende Unterlagen sowie deren Benennung und Nummerierung. Anträge, die nicht den formalen Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind, können nicht bearbeitet werden.
Alle Unterlagen müssen im PDF-Format eingereicht werden (im Antragsformular).
Erforderliche Unterlagen:
- Originaltext als PDF
- Übersetzungsprobe aus dem Originaltext (mindestens 20 Seiten, aussagekräftig, gut lektoriert)
- Scan des Lizenz- oder Optionsvertrags (beidseitig unterzeichnet)
- Scan des Übersetzungsvertrags (beidseitig unterzeichnet)
- Verlagsbegründung (warum dieses Buch und diese*r Autor*in); wir empfehlen ein sorgfältiges Verlagsgutachten auf max. zwei Seite
- Vorläufige Verlagskalkulation (Einnahmen-Ausgaben-Plan)
Benennung der eingereichten Unterlagen:
1_Originaltext_Name_Verlag_Name Autor*in
2_Übersetzungsprobe_Name_Verlag_Name Autor*in
3_Lizenzvertrag_Name_Verlag_Name Autor*in
4_Übersetzungsvertrag_Name_Verlag_Name Autor*in
5_Verlagsbegründung_Name_Verlag_Name Autor*in
6_Verlagskalkulation_Name_Verlag_Name Autor*in