- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Hörspiel | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 31.07.2026
- Zuwendung:
- 10000 Schweizer Franken
- Zuwendungsgeber:
- Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Beziehung zum Kanton oder zur näheren Region ist Voraussetzung
Beschreibung
Die Ausserrhodische Kulturstiftung fördert professionelle Künstlerinnen und Künstler, die mit ihrer Arbeit qualitativ überzeugen. Mit Werkbeiträgen unterstützt sie das künstlerische Schaffen und Forschen, die Entwicklung von Begabungen und die Weiterentwicklung künstlerischer Kompetenzen. Fünf Fachjurys diskutieren die Qualität der Eingaben, ordnen die künstlerischen Positionen ein und legen besonderes Augenmerk auf das künstlerische Entwicklungspotential.
Die Werkbeiträge sind mit 10’000 Franken dotiert. Pro Jahr werden maximal 10 Werkbeiträge in fünf Förderbereichen vergeben:
– Sparte Bildende Kunst und Architektur: max. drei Werkbeiträge
– Sparte Angewandte Kunst und Design: max. zwei Werkbeiträge
– Sparte Film: max. ein Werkbeitrag
– Sparte Musik: max. zwei Werkbeiträge
– Sparte Literatur, Theater, Tanz, Spoken Word: max. zwei Werkbeiträge
Für wen
Eingabeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler
– die in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind oder ihren Arbeitsmittelpunkt haben
– einen wesentlichen Lebensabschnitt in Appenzell Ausserrhoden verbracht haben
– oder einen anderweitig besonderen Bezug zum Kanton nachweisen können, z.B. durch besonderes Engagement im Kanton oder einer Auseinandersetzung mit dem Kanton
Wir freuen uns über Eingaben von Einzelpersonen und Gruppen.
Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens ein Gruppenmitglied die Voraussetzungen erfüllen.
Hier geht’s zur Ausschreibung
Bewerbung
Das Dossier umfasst
– das ausgefüllte Bewerbungsformular
– einen Lebenslauf
– Begründung der Eingabe inkl. Fragestellung und Überlegungen für die eigene zukünftige künstlerische Tätigkeit
– Aussagekräftige Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeiten
– Portraitbild als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
– 3-5 Bilder von Arbeiten als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
Die Bewerbung sollte, wenn möglich, in digitaler Form eingereicht werden. Bei Online-Dokumenten (Website, YouTube-Filme, Dropbox-Inhalte etc.) bitte eine kurze Begründung für die Auswahl einreichen.
Späteste Einsendung für Bewerbungen ist der 31. Juli. Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis Mitte Oktober benachrichtigt.
An der Feier «Ausgezeichnet!» im Dezember werden die Ausgezeichneten gefeiert und die Werkbeiträge überreicht.
Die Veranstaltung «Vernetzt» bringt die Ausgezeichneten, Fachgruppenmitglieder, Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sowie Partnerinnen und Partner zum Austausch im März zusammen.