- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
siehe Beschreibung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Hörspiel | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 01.02.2026
- Vergabe:
- dreimal jährlich
- Zuwendungsgeber:
- Stadt Biel
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Gesuche können von professionellen Kulturschaffenden, Einzelpersonen oder Gruppen, die Wohnsitz oder ihren Arbeits- oder Produktionsort in Biel haben, eingereicht werden.
Nicht in Biel ansässige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene von Biel signifikant mitgestaltet.
Beschreibung
Die Stadt Biel fördert professionnelle Kunstschaffende aller Bereiche mittels finanzieller Beiträge im Rahmen von Förderbeiträgen. Gestützt auf das Kulturförderungsreglement sollen diese Beiträge Kulturschaffenden Unterstützung bieten, für die Realisierung eines Projektes, Kunstwerkes oder die Entwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit fördern.
Kulturschaffende, die sich noch in einer Grund- oder Spezialausbildung befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Professionelle Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Biel haben, können sich um Unterstützungsbeiträge bewerben.
Künstlerinnen und Künstler von auswärts müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene in Biel signifikant mitgestaltet.
Die Gesuche werden dreimal pro Jahr bearbeitet. Für die Einreichung der Dossiers gelten folgende Fristen: 1. Februar (bis 23.59 Uhr), 1. Mai (bis 23.59 Uhr) und 1. Oktober (bis 23.59 Uhr). Nach diesen Fristen eingereichte Dossiers können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbung
Für die Unterstützung bei der Erstellung von originellen künstlerischen Projekten gelten die folgenden Voraussetzungen:
– Die Hauptverantwortlichen für das Projekt haben ihren Wohnsitz oder arbeiten in Biel.
– Das Projekt wird nach professionellen Massstäben entworfen, geplant, durchgeführt und verbreitet.
– Das Projekt zeichnet sich durch seine konzeptionellen und gestalterischen Qualitäten aus.
Nicht in Biel wohnhafte Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene Biels signifikant mitgestaltet. Darüber hinaus müssen sie eine finanzielle Unterstützung durch ihre Wohngemeinde erhalten.
Nicht unterstützt werden:
– Projekte, die bereits von einer anderen Instanz der Stadt Biel unterstützt werden
– Auftrags- oder Werbeprojekte
– Karitative Projekte
– Bei der Einreichung des Gesuchs bereits vollendete Projekte
– Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung oder zum Studienabschluss durchgeführt werden
– Filmprojekte
Die Unterstützung bei der Erstellung kann mit der Unterstützung bei der Verbreitung kombiniert werden.
Gesuchseinreichung
Um ihr Dossier einzureichen, müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das Online-Formular nutzen.
Zusammensetzung des Dossiers
Das Dossier enthält Basisinformationen sowie beigefügte Dokumente.
Folgende Basisinformationen muss das Gesuchsdossier unbedingt enthalten:
– Kontaktdaten der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
– Bankverbindung
– Allgemeine Projektinformationen: Titel, Datumsangaben, Name der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer, Beschreibung (maximal 1000 Anschläge)
Folgende Dokumente müssen unbedingt dem Gesuchsdossier beigefügt werden:
– Ein Dokument zur Darstellung der Projektidee (eine PDF-Datei mit max. 15 A4-Seiten). Dieses Dokument muss mindestens einen detaillierten Projektbeschrieb sowie Angaben zur Planung und Verbreitungs- oder Kommunikationsstrategie enthalten.
– Lebensläufe der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer (ein einziges Dokument als PDF).
– Repräsentative Auszüge, z.B.: Visualisierung, Plan, Partitur, Probe, Textauszüge, Synopsis, Prototyp…
– Ein Budget und ein detaillierter Finanzierungsplan (für die Erstellung und Verbreitung des Projekts).
– Der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, gilt nur für juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften).
– Dem Gesuchsdossier können bei Bedarf auch noch weitere Dokumente beigefügt werden.