- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- siehe Beschreibung
- Bewerbungsfrist:
- 20.02.2026
- Zuwendung:
- 20000 Schweizer Franken | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Stadt St.Gallen
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Sie können sich um einen Werkbeitrag bewerben, wenn Sie seit mindestens zwölf Monaten im Kanton wohnen oder arbeiten. Ebenso erfüllen Sie die formalen Kriterien, wenn Sie in der Vergangenheit während mindestens zwölf Jahren im Kanton Ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt hatten.
Voraussetzungen
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Mit Werkbeiträgen fördert der Kanton St.Gallen die Recherche- und Entwicklungsphase eines künstlerischen oder historischen Projektes. Im Zentrum steht die Finanzierung der Kreationsphase: das Erarbeiten, Recherchieren, Weiterdenken und Entwickeln eines Vorhabens, etwa eines Bühnenstücks, eines Romanprojekts oder einer Werkreihe. Ein Werkbeitrag ermöglicht Kulturschaffenden den nötigen Freiraum, um ein Vorhaben auszuarbeiten, neue künstlerische Wege zu gehen oder Recherchen zu vertiefen.
Damit unterscheidet sich der Werkbeitrag von den Projektbeiträgen aus dem Lotteriefonds neues Fenster, die auf die spätere Produktionsphase abzielen.
Die kantonale Kulturförderung vergibt jährlich spartenübergreifend 18 Werkbeiträge im Wert von je Fr. 20'000.-. Sie unterstützt Kulturschaffende, die ein überzeugendes und realistisches Vorhaben einreichen, konkrete Pläne für ihr künftiges Schaffen vorlegen und eine eigenständige künstlerische Handschrift erkennen lassen.
Kulturschaffende können sich einmal pro Jahr um einen kantonalen Werkbeitrag im Wert von Fr. 20'000.- bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.
Bewerbung
Sparten
Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:
– Angewandte Kunst und Design
– Bildende Kunst
– Geschichte und Gedächtnis
– Literatur
– Musik
– Theater und Tanz
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, welche Sparte am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich; jede Bewerbung wird nur von einer Fachjury beurteilt. Das gilt auch für spartenübergreifende Projekte.
Ausschreibung und benötigte Unterlagen
Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-Formular möglich. Dort können Sie auch PDF-Dateien hochladen.
Die Eingabefrist für die Ausschreibung 2026 endet am 20. Februar 2026. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.