Ein Mal pro Jahr werden Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind, an Autor:innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich vergeben. Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen.
Relevant für die Gesuchseingabe ist das Merkblatt Literatur.
Förderkriterien
Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden
Hauptkriterien:
– künstlerische Professionalität und Qualität
– Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
– Dringlichkeit und Motivation
– Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
– Organisatorische Sorgfalt
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewendet:
– Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen
– Eigenständigkeit in Ton und Stil, rhetorische Mittel
– Erzählstruktur, Handlungsablauf, Figurenzeichnung, Dramaturgie
– Stimmigkeit, Originalität, Authentizität
– Literarischer Mehrwert
Ausschlusskriterien
– Nach einem negativen Bescheid ist es ausgeschlossen, sich in einem anderen Jahr mit der identischen Textprobe erneut um einen Werkbeitrag zu bewerben.
– Autor:innen, die vom Kanton Zürich einen Werkbeitrag erhalten haben, können im Folgejahr kein Gesuch um einen Werkbeitrag einreichen, sondern frühestens wieder nach zwei Jahren.
Gesuchsbeurteilung
Die Gesuche werden von den Mitgliedern der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Literaturexpertinnen und -experten der jeweiligen Sprachen beigezogen.
Gesuchseingabe
– Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen.
– Verlangt wird eine Textprobe im PDF-Format von 30 Seiten (pro Seite max. 2'000 Zeichen mit Leerschlägen, insgesamt max. 60'000 Zeichen, Zeichen-grösse 12, Zeilenabstand 1,5)
– In den Sparten Lyrik, Comic, Bilderbuch reichen 10-20 Seiten.
– Die Beurteilung erfolgt anonym. Bitte setzen Sie Ihren Namen weder ins Dokument noch in den Titel des PDFs!
– Gesuche können nur von Autor:innen und Übersetzer:innen eingereicht werden, die ihren aktuellem Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben.
Gesuche können jeweils bis zum 30. April über das Gesuchsportal der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich eingereicht werden.
Gefördert werden Autor:innen, die ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Zürich haben.