Die Fachstelle Kultur vergibt an Zürcher Autor/innen einmal jährlich Werkbeiträge für Literaturprojekte, die im Entstehen begriffen sind.
Gefördert werden Zürcher Autorinnen und Autoren aller Formen von belletristischer Literatur (Epik, Lyrik, Dramatik, Comic, Bilderbuch usw.).
Die inhaltliche Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Literatur).
Förderkriterien
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beur-teilungskriterien angewendet:
- Künstlerische Professionalität und Qualität
- Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden Ton und Stil des eingereichten Manuskripts, rhetorische Mittel, Erzählstruktur, Handlungsablauf, Figurenzeichnung, Dramaturgie, literarischer Mehrwert
- Dringlichkeit und Motivation
- Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
- Organisatorische Sorgfalt
Gesuchseingabe
- Verlangt wird eine Textprobe im PDF-Formatvon 20-30 Seiten (pro Seite max. 2'000 Zeichen mit Leerschlägen, insgesamt max. 60'000 Zeichen, Zeichen-grösse 12, Zeilenabstand 1,5)
- In den Sparten Lyrik, Comic, Bilderbuch reichen 10-20 Seiten.
- Die Beurteilung erfolgt anonym. Bitte setzen Sie Ihren Namen weder ins Dokument noch in den Titel des PDFs!
- Gesuche können nur von Autor/innen und Übersetzer/innen eingereicht werden, die ihren aktuellem Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben.
Zur Online-Gesuchserfassung
Gefördert werden Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt im Kanton Zürich haben.