- Vergabe an:
- Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 01.08.2026
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 48000 Schweizer Franken | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Stadt Zürich
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die einen nahen biografischen Bezug zur Stadt Zürich besitzen und bereits ein literarisches Werk veröffentlicht haben. Publikationen im Selbstverlag und durch Verlage, die eine finanzielle Beteiligung verlangen, erfüllen das Kriterium nicht.
Das Bürgerrecht genügt nicht als Bezug zur Stadt Zürich.
Voraussetzungen
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Mit dem Werkjahr Übersetzung werden Zürcher Übersetzer*innen bei der Arbeit an einem neu entstehenden literarischen Text unterstützt.
Ressort: Literatur
Berechtigte: Literarische Übersetzer*innen
Eingabefrist: 1. August
Beitragshöhe: Fr. 48 000.–
Kriterien
Formale Kriterien
– Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
– Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
– Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
– Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
– Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Ausschlusskriterien
Es wird kein Werkjahr ausgerichtet an Übersetzer*innen,
– deren bisherige Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag erschienen sind
– die im Vorjahr ein Werkjahr erhalten haben
Spezifische Kriterien
– Bezug zu Zürich: Eingabeberichtigt sind nur Personen, die nicht länger als 5 Jahre aus Zürich weggezogen sind.
– Literarisches Werk: Eingabeberechtigt sind nur Personen, die bereits ein eigenständiges literarisches Werk veröffentlicht haben.
– Literarische Gattungen: Es sind alle literarischen Gattungen zugelassen: Lyrik, Roman, Drama, Essay, Kinder- und Jugendbuch, Graphic Novel, Comic.
– Sprachen: Ziel- oder Ausganssprache muss Deutsch sein.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien zu beachten.
Bewerbung
Gesuche sind hier einzureichen.
Benötigte Unterlagen für die Online-Gesuchserfassung
– Lebenslauf
– Verzeichnis der bisher publizierten Werke
– Übersetzungsvertrag
– Übersetzungsprobe aus dem zu unterstützenden Werk, 20 bis max. 30 Seiten. Die Textprobe darf weder im Dokument noch im Titel Ihren Namen enthalten, da die Beurteilung anonym erfolgt.
– Originalseiten: Entsprechende Seiten im Original
Soziale Sicherheit
Für Einzelpersonen, die von der Stadt Zürich einen Förderbeitrag ab 10 000 Franken erhalten und hierfür einen Beitrag von 6 Prozent in die gebundene Vorsorge einzahlen wollen, leistet die Stadt Zürich denselben Beitrag an die berufliche Vorsorge. Benötigte Dokumente bei der Gesuchseingabe:
– Einzahlungsschein der Vorsorgeeinrichtung
– Bestätigungsschreiben über möglichen Einkaufsbetrag
Verfahren
Die anonymisierte Textprobe wird von Mitgliedern der Fachkommission Literatur sowie von externen Gutachter*innen beurteilt.