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Der Wucher-Bäcker

Informationen

Literaturangabe:

Ziehnert, Widar
Preußens Volkssagen, Mährchen und Legenden, 2 Bde., Leipzig 1839/ 40

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Der Wucher-Bäcker

Der Wucher-Bäcker

Die Sage erzählt, daß einst ein Bäcker in Berlin sich durch List und Betrügereien ein bedeutendes Vermögen erworben hatte. Das bewog ihn, sein mühsames Gewerbe niederzulegen und sich dafür durch Wucher ein noch größeres Vermögen auf eine leichtere Weise zu verschaffen. Er verkaufte in dieser Absicht sein Bäckergeschäft und lieh das Geld nur solchen Personen, die es nicht entbehren konnten und ihm daher höhere Zinsen und endlich das Darlehen doppelt und dreifach zurückzahlen mußten. Diese schändliche Wucherei wurde aber bald bekannt und der schmutzige Geizhals gemieden. Niemand fragte mehr nach seinem Geld, und er war genötigt, nun von seinen Zinsen zu leben. Das tat seiner harten Wucherseele doch zu weh, um dabei gleichgültig zu bleiben. Er sann auf ein anderes Mittel, um ohne Mühe zu gewinnen und gemächlich von dem Ertrag seiner Betrügerei zu leben, und hatte es bald gefunden, indem er nun selbst von andern Geld borgen und diese um Zinsen und Kapital betrügen wollte. Der erste und nächste, an dem er seine Schurkerei übte, war der Bäcker Kunz, sein ehemaliger Lehrling, dem er seine Bäckernahrung käuflich überlassen hatte.

"Da ich eben kein bares Geld im Hause habe", trat er eines Morgens zu diesem in die Stube, "so wärest du wohl so gut, mir nur auf drei Tage 50 Dukaten zu borgen?" Kunz fand ein solches Darlehen gar nicht gefährdet und zahlte ihm ohne Zeugen und Handschrift die verlangte Summe sogleich aus.

Der dritte Tag war vorüber, und der Erborger hatte keine Zahlung geleistet. Kunz war darüber eben nicht ängstlich, brauchte aber selbst das Geld in seinen Geschäften und bat jenen, als er ihm eben auf der Straße begegnete, um gefällige Wiederbezahlung. Da fuhr dieser auf, wie er denn die 50 Dukaten noch einmal von ihm fordern könne, da er doch solche ihm bereits zurückgezahlt hätte. Kunz wußte nicht, ob er wache oder träume und versicherte, noch keinen Heller wiedererhalten zu haben! Der Wucherer wurde noch heftiger, und es entstand ein so lebhafter Wortwechsel, daß dadurch eine bedeutende Menschenmenge herbeigelockt wurde. Jeder der Streitenden blieb bei seiner Behauptung, an deren Wahrheit bei Kunz niemand zweifelte. Damit aber war diesem nicht zu seinem Gelde geholfen, was er in so bedeutender Summe nicht missen wollte und konnte, und er brachte die Sache vor den Stadtrat. Dieser ließ den Bäcker vorladen, der auch sogleich mit einer kalten, gleichgültigen Miene und einem dicken spanischen Rohr erschien. Eine Menge neugieriges Volk folgte. Der Bäcker wiederholte hier seine Versicherung, daß er das Geld in die Hände Kunzens zurückgegeben habe und darüber einen Eid ablegen wolle. Die Richter, bei diesem wunderlichen Handel keine andere Auskunft kennend, erkannten auch darauf und daß er sogleich geleistet werden solle. Um die Hände frei zu bekommen, bat der Bäcker den neben ihm stehenden Kunz, unterdes seinen Hut und Stock zu halten. Kunz wollte das seinem alten Lehrmeister nicht abschlagen, und dieser sprach nun so heiter die Eidesformel und die in ihr enthaltenen Anrufungen der Gerechtigkeit Gottes nach, daß darüber das Volk ein unwillkürliches Grausen anwandelte. Der Eid war geleistet, und der Bäcker nahm, Kunzen hämisch drohend, daß er es ihm schon vergelten wolle, den Ruf seines guten Namens verdächtig gemacht zu haben, Hut und Stock und verließ die Gerichtsstube! Da fing das Volk laut an von Meineid zu sprechen, und Kunz, außer sich, machte Miene, den Betrüger die Rathaustreppe (die da war, wo noch jetzt am Rathaus in der Königsstraße eine vermauerte Tür zu sehen) hinunterzuwerfen. Dieser aber setzte sich zur Wehr und schlug mit seinem gewichtigen Rohr so gewaltig auf den Gegner los, daß es zersprang und die abgeschwornen Dukaten die Treppe hinabrollten. Der Bäcker hatte also zwar buchstäblich recht geschworen, daß er das Geld in seines Gläubigers Hand zurückgegeben habe, indem dieser den Stock mit den Dukaten, während jener schwur, in den Händen hielt; aber diese jesuitische Abfindung mit dem Gewissen wollte das Volk nicht gelten lassen, sondern hätte den schlauen Betrüger auf der Stelle umgebracht, wenn ihn nicht die Wache in Schutz genommen hätte! Kunz erhielt nun sein Geld zurück und verzieh dem Bäcker, aber der Rat verurteilte diesen, alle Kosten zu zahlen, zeitlebens einen seidnen Strick um den Hals zu tragen und dem Scharfrichter, der alljährlich einmal untersuchen sollte, ob er das tue, für seine Mühe jedesmal 50 Gulden zu geben.

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