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Die Quitzow und ihr Recht oder Unrecht

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Literaturangabe:

Fontane, Theodor
Fünf Schlösser. Altes und Neues aus Mark Brandenburg, Berlin 1889

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Die Quitzow und ihr Recht oder Unrecht

Die Quitzow und ihr Recht oder Unrecht

Und nun noch einmal zurück zu den Quitzows von 1400 bis 1414, um uns, in einer Schlußbetrachtung, die Frage nach ihrem Recht oder Unrecht vorzulegen. Es entspricht innerhalb der märkisch-preußischen Geschichtsschreibung einem alten, beinahe heiliggesprochenem Herkommen, die Quitzows als Landesverräter, Buschklepper und Räuber anzusehen, eine Tradition, deren Anschauungen, um nicht zu sagen Dogmen, auch ein so hervorragender Gelehrter wie Adolf Friedrich Riedel ? dem sich, an Wissen und Eingedrungensein in die kleinsten Einzelheiten der Quitzowzeit, wohl niemand an die Seite zu stellen wagt ? aufs nachdrücklichste zustimmt.



Riedel, damals nur die Anfänge einer Kontroverse vorfindend, schrieb 1851: "Es ist, dem Urteile der Quitzowschen Zeitgenossen gegenüber, in neuerer Zeit der Versuch gemacht worden, die fortgesetzten Friedensbrüche der von Quitzow und ihrer Genossen als ?ehrliche adlige Fehden? zu rechtfertigen. Und so hat man denn auch den verwegenen Widerstand, den die Schloßbesitzer sowohl den burggräflichen wie den königlichen Befehlen entgegensetzten, für eine patriotische Tat ausgegeben, die geschehen sei, damit das Land nicht von einem neuen Pfandbesitzer ausgezogen werde. Hüten wir uns jedoch", so fährt er fort, "in müßiger Vorliebe für eine gewisse Standesrichtung, mit den Erinnerungen der unheilschwersten Vergangenheit des Vaterlandes ein gefahrvolles Spiel zu treiben! Planmäßiger Ungehorsam gegen die rechtmäßige Obrigkeit, offene Widersetzlichkeit gegen den Landesfürsten, Untreue gegen die Träger der landesherrlichen Gewalt, ein trotziger Selbständigkeitsdrang ohne Achtung vor Gesetz und Recht, ein verwegener Freiheitsmut ohne allen Sinn für das Gemeinwohl, ohne Liebe zum Vaterlande, ohne Begeisterung für große politische Ideen ? das muß zu allen Zeiten und von allen Standpunkten aus als ein Verhalten erscheinen, dem jeder Adel fremd ist. Ist trotz alledem die Widersetzlichkeit der Quitzows und ihres Anhanges gelegentlich in Schutz genommen worden, so lassen sich solche Rechtfertigungsversuche nur aus dem täuschenden Schimmer von Ritterlichkeit erklären, den, bei Mangel an genauer Kenntnis, die Phantasie darüber ausgebreitet hat. Man denkt sich jene mächtigen Adelsfamilien, die, von ihren Burgen aus, mit dem Begründer einer neuen Zeitrichtung um die Herrschaft rangen, umgeben von dem ganzen romantischen Reize mittelaltrigen Rittertums, aber gerade von ritterlichem Sinn und ritterlicher Sitte sucht man in dem wirren Treiben jener Tage vergeblich eine Spur."

Und nach diesen einleitenden und das Allgemeine treffenden, ja aufs allgemeine hin angesehen auch zutreffenden Bemerkungen wendet sich Riedel, wie zur Bestätigung seiner Sätze, verschiedenen Einzelheiten zu.

"Ritterlich! Ja, ritterlich wäre es gewesen, der Wehrlosen zu schonen, Frauen und Jungfrauen zu beschützen und in tätiger Gottesfurcht die Kirche gegen Entweihung zu verteidigen. Aber von unseren Landesbeschädigern wurde der offene Kampf mit dem Feinde meistens vorsichtig vermieden. Mit Vorliebe machte man sich den Überfall der offenen Dörfer und den Raub der städtischen Viehherden zum Geschäft. Wollte man ein Dorf ?auspochen?, so mußten gewöhnlich erst einige Männer totgeschlagen oder furchterregend verwundet werden, um die Einwohnerschaft von weiterem Widerstande abzuschrecken. Dann nahm man den Dorfbewohnern, was sich fortbringen ließ, vornehmlich das Vieh, aber auch Betten, Kleidungsstücke sowie Kessel, Grapen, Äxte und sonstige Geräte. Die Kleidungsstücke zog man in mehr als einem Falle den Frauen und Jungfrauen vom Leibe, besonders wenn sie kostbar waren. Schätzte doch die Tochter des Schulzen zu Hämerten bei Stendal, der man die Kleider nahm, nachdem man den Vater getötet und den Bruder schwer verwundet hatte, ihre Kleider auf drei Schock böhmische Groschen, eine damals beträchtliche Summe. Nicht einmal Klosterjungfrauen wurden verschont. Als dem Lüdeke von Bundstedt, der von der Burg Gardelegen ausritt, zwei Nonnen aus dem Kloster Althaldensleben zu Wagen begegneten, nahm er ihnen nicht nur die Pferde, sondern zog auch den Hofemeister, der sie fuhr, vor ihren Augen aus. Dabei schwand die fromme Scheu mehr und mehr, die man vor dem Heiligen, vor Kirchhof und Kirche gehabt hatte. Rücksichtlos griffen die Quitzowschen die Gotteshäuser an, in denen die bedrängten Dorfbewohner Schutz gesucht hatten, und nachdem die Kirchhöfe gestürmt und die Kirchtüren erbrochen waren, raubte man die Kisten und Kasten aus, die die geängstigten Dorfleute nach der früher als Asyl geltenden Kirche geschafft hatten. Unter diesen Umständen durfte niemand überrascht sein, Dietrich von Quitzow, als er dem Deutschen Orden zu Hülfe ziehen wollte, seinen Entschluß wechseln und statt eines Angriffs auf die Polen, unter nichtigen Vorwänden, einen Angriff auf die Berliner Viehherden machen zu sehen. Mit dem ritterlichen Zuge gegen die Feinde des Ordens aber war es vorbei. Solche ?Zugriffe?, ?Nahmen? und ?Überfahrungen? ? Ausdrücke, die sich in den Berichten jener Zeit beständig wiederholen ? waren damals an der Tagesordnung, und es ist zuzugeben, daß es bei dem eigentümlichen Fehderecht jener Zeit nicht immer leicht sein mag, eine scharfe Grenze zwischen ?Zugriffen? und Raubtaten zu ziehen. Wenn jedoch gegen die Bezeichnung solcher ?Zugriffe? als Raubtaten durch hochgeschätzte Geschichtsschreiber feierlich Verwahrung eingelegt und dabei behauptet worden ist, nur aus einer der Natur der Sache ganz unangemessenen parteiischen Auffassung des gleichzeitigen Berichterstatters Wusterwitz (wir kommen auf diesen zurück) und urteilsunfähiger neuerer Historiker habe eine so ungeeignete Bezeichnung hervorgehen können, so nötigt uns dies, zur Ehre der Wahrheit, die Bemerkung hinzuzufügen, daß wenigstens der damalige Erzbischof von Magdeburg und der Burggraf Friedrich selbst diese Bezeichnung keineswegs für ungeeignet gehalten haben. Beide Fürsten bezeichnen in ihren amtlichen Schriftstücken die Gewalttaten der Quitzows, des Kaspar Gans und Wichard von Rochow überaus häufig als Raub, Mord und Mordbrand und deren Urheber in entsprechender Weise. Und so ist es denn nicht bloß ein vielleicht parteiischer Geschichtsschreiber jener Zeit, der von ?Räubereien? spricht, sondern alle gleichzeitigen Berichterstatter des In- und Auslandes stimmen mit Wusterwitz durchaus überein."



Alle diese Bemerkungen, soweit sie polemisch sind und eine durch "Standesvorurteile bedingte Voreingenommenheit hochgeschätzter Geschichtsforscher" betonen, richten sich gegen Georg Wilhelm von Raumer ? einen Vetter des sogenannten Hohenstaufen-Raumer ?, der, in seinem "Codex diplomaticus brandenburgensis", den darin von ihm veröffentlichten, die Regierungszeit Kurfürst Friedrichs I. von 1412 bis 1440 betreffenden Urkunden einen Essay vorausschickt in dem er die Quitzowzeit und vor allem auch die brandenburgisch-preußische Geschichtsschreibung, soweit sich dieselbe mit der eben genannten Epoche beschäftigt, kritisch beleuchtet.

Es heißt in diesem Essay:

"Wenngleich der Raum verbietet, hier eine ausführliche Geschichte der Quitzowfehden zu geben, so muß doch auf die gänzliche Einseitigkeit der bisher gewöhnlichen Darstellung aufmerksam gemacht werden. Die brandenburgische Geschichte hat überhaupt das Schicksal gehabt, daß eine gewisse Darstellungsweise gleichsam versteinert, ohne alle Kritik, aus einem Buche in das andere übergegangen ist, indem zum Teil die besseren archivalischen Mitteilungen verborgen blieben, zum Teil aber auch Vorurteile fortgepflanzt worden, die schon aus den vorhandenen Quellen zu widerlegen gewesen wären. Dahin gehört denn besonders auch die Art, wie der Widerstand behandelt ist, den die Quitzowsche Partei gegen Burggraf Friedrich von Nürnberg versuchte, während derselbe Pfandinhaber der Mark war, wobei, ohne alle Rücksicht auf den Geist der damaligen Zeit, der märkische Adel als eine Rotte von Unholden, Mordbrennern und Räubern geschildert wird, welche eine Meuterei wider den Kurfürsten unternommen hätten, weil ihnen dieser ihr Raubhandwerk habe legen wollen. Es muß zunächst auf die trübe und parteiische Quelle dieser Ansichten hingewiesen werden. Es ist dies nämlich die über diese Begebenheiten gleichzeitig aufgesetzte Nachricht des Engelbert Wusterwitz eines heftigen Widersachers der Quitzows. Er war Geistlicher in Brandenburg und Provisor des Abts von Lehnin. Hierzu kommt, daß er seine Nachricht gerade zu einer Zeit aufgesetzt hat, wo die Fehde zwischen dem Kurfürsten und beiden Quitzows noch in vollem Gange war. Wahrscheinlich würde seine Erzählung anders lauten, wenn er dieselbe nach der im Jahre 1421 erfolgten Aussöhnung des Kurfürsten mit jener Familie geschrieben hätte.

Zwei Dinge sind es, die beständig als Anklagepunkte wiederkehren: erstens, die Quitzows waren Räuber, und zweitens, die Quitzows waren Rebellen.

Wie verhält es sich nun damit?

Betrachten wir zuerst den Vorwurf der Räuberei, so kam solche, wie damals in ganz Deutschland, auch beim märkischen Adel vor. Es ist aber ganz übertrieben, wenn deshalb das ganze Land für eine Mörderhöhle und der ganze märkische Adel für eine Räuberbande ausgegeben wird. Es muß bei Beurteilung dieser Sache durchaus der Unterschied festgehalten werden, der im 14. und 15. Jahrhundert zwischen einer ehrlichen Fehde und einer Räuberei bestand. Das Recht zur ?Fehde? wurde dem Adel so wenig streitig gemacht wie den Fürsten und den Städten, wenn man auf gütlichem Wege zu seinem Rechte nicht kommen konnte. Die Landesherren der Mark Brandenburg waren im 14. und im Anfange des 15. Jahrhunderts fast beständig abwesend, und das dem Gedeihen des Landes allerdings schädliche Fehdewesen griff immer weiter um sich, auch die Fürsten, Städte und Ritterschaften der benachbarten Länder wurden allmählich hineingezogen, und aus einer beendigten Fehde entspannen sich stets zwei neue. Daß in solchen Zeiten auch eigentliche ?Räuberei? häufiger vorkam und daß ihr schwer zu steuern war, ist leicht begreiflich, nichtsdestoweniger blieb der Unterschied zwischen Straßenraub und Fehde bestehen. Die vielen Kriege der Quitzows waren, wenn man sie unparteiisch betrachtet, sämtlich ehrliche Fehden, wenn auch nicht geleugnet werden soll, daß sie das Fehderecht gelegentlich mißbraucht haben mögen, indem sie in ihrer damaligen Übermacht einen aus der Luft gegriffenen Anspruch durchzusetzen sich bemühten. Allein zu welchen Zeiten hat Übermacht nicht die Schranken des strengen Rechts und der Billigkeit übertreten. Immer blieb dies von Räuberei weit verschieden, da diese auch im Mittelalter stets als etwas Ehrloses angesehen wurde. Überhaupt aber pflegten sich nur wenige arme Edelleute mit Wegelagerung und Strauchreiterei zu befassen, und die Gebrüder von Quitzow muß schon ihre Macht und ihr persönlicher Charakter vor einem solchen Verdachte schützen. Wusterwitz´ Anklagen übernehmen, sehr gegen seinen Willen, zugleich die wirksamste Verteidigung der Angeklagten. Er beschuldigt sie, daß sie das Herzogtum Sachsen für sich hätten erobern wollen, daß sie getrachtet hätten, Berlin zu gewinnen, um von diesem Mittelpunkt aus sich die ganze Mark zu unterwerfen, und daß Henning von Quitzow nur deshalb in Paris studiert habe, um ein Bistum zu erlangen, da die Familie gehofft habe, auf diese Art Kurfürstentümer und ganze Länder an sich zu bringen. Wer dies liest, wird unmöglich glauben, daß so hochstrebende Ritter, ausgezeichnet an Geist und Vermögen, in dem Berauben einzelner Kaufleute einen schmählichen und unbedeutenden Vorteil gesucht haben sollten. Wusterwitz widerlegt sich denn auch selbst, indem er die Quitzowfehden einzeln aufführt, aus deren Ausführung unwiderleglich hervorgeht, daß es nur ehrliche Fehden gegen benachbarte Fürsten: die Herzöge von Mecklenburg, Sachsen und Pommern, gegen den Erzbischof von Magdeburg, gegen den Grafen von Schwarzburg, gegen die Städte Berlin und Brandenburg und gegen den Abt von Lehnin, waren, ja, er gibt sogar die Veranlassung zu einigen dieser Fehden an, welche es wenigstens zweifelhaft läßt, auf wessen Seite das Recht gewesen ist, zumal, wenn man dabei die augenscheinliche Parteilichkeit der Wusterwitzschen Darstellung in Betracht zieht. Wusterwitz behauptet zum Beispiel, daß Dietrich von Quitzow die Stadt Berlin ohne ?Entsagung? angefallen habe, allein im Laufe seiner Erzählung zeigt sich, daß er einen Anspruch an dieselbe hatte, weil sie ihm die Bezahlung eines versprochenen Schutzgeldes verweigerte. Daß der Übermut die Quitzows zu Ungerechtigkeiten verleitete, mag sein, aber keine Handlungen kann ihnen die Geschichte nachweisen, die die Ritterehre verletzt hätten."

Soweit Raumer (den wir hier auszugsweise zitiert haben) über die Quitzowschen "Räubereien". Aber auch den Vorwurf der Felonie will er nicht gelten lassen, und so fährt er denn fort:

"... Was zweitens die Beschuldigung der Widersetzlichkeit, der Rebellenschaft angeht, so sind auch hierbei die Zeitverhältnisse niemals gehörig berücksichtigt worden. Wie war die Sachlage? Von allen Seiten fielen die Nachbarn ein: die Pommern rissen die Uckermark, die Herzöge von Mecklenburg die Prignitz, der Deutsche Orden die Neumark ab, und gewiß wäre die ganze Mark eine Beute angrenzender Fürsten geworden, wenn nicht die Landeshauptleute der Altmark, Prignitz und Mittelmark: Hüner von Königsmarck, Kaspar Gans zu Putlitz und Lippold von Bredow, Widerstand geleistet hätten. Als endlich im Jahre 1411 die Mark an Kaiser Sigismund zurückfiel, zeugt es gewiß von der patriotischen Denkungsart des Landeshauptmanns von Putlitz, daß er sogleich nach Ungarn eilte, um den Kaiser zu bewegen, selbst die Regierung in die Hand zu nehmen, und es mußte ihn wohl schmerzen, als er dort erfuhr, daß das Vaterland von neuem an einen ihm ganz fremden entfernten Fürsten verhandelt werden sollte. Nachdem der Burggraf im Jahre 1412 in die Mark gekommen war, suchte der Adel, obwohl ungern, sich anfangs mit ihm gütlich zu setzen, allein noch in demselben Jahre entspann sich ein Zwist, welcher bald zu einem offenen Kriege aufloderte. Die Ursache der Abneigung mochte wohl mit darin liegen, daß der mächtige Adel, der während des letztverflossenen Jahrhunderts sich daran gewöhnt hatte, den Herrn im Lande zu spielen und seine Rechte ohne Rücksicht auf einen Höheren zu verfolgen, sich nicht gern durch einen Fürsten beschränken lassen wollte, dessen Energie er bald erkannt haben mochte, allein andererseits war sein Mißtrauen, daß der fremde Fürst den einheimischen Adel unterdrücken und den Franken den Lohn und die Ehre der Regierung der Mark zuwenden werde, nicht ungerecht. Zudem, mußte die Ritterschaft nicht mit Grund vermuten, daß der Pfandinhaber, sobald er zu seinem Gelde gelangt wäre, das Pfandstück aufgeben werde? Patriotische Besorgnisse dieser Art darf man bei einem Kaspar Gans zu Putlitz wohl voraussetzen. Unmöglich kann man der Ritterschaft ein Verbrechen daraus machen, daß sie 1412 die lange Reihe glorreicher Regenten nicht voraussah, welche der neue Verweser durch die göttliche Vorsehung bestimmt war der Kurmark zu geben. Alles das muß in Erwägung gezogen werden, ehe man über den nicht einem alten angeborenen Fürsten, ja nicht einmal einem eigentlichen Landesherrn, sondern nur einem Pfandinhaber entgegengesetzten Widerstand urteilen will. Die Rede, die die Quitzows geführt haben sollen: ?Und wenn es ein Jahr lang Nürnberger regnete, sie wollten doch ihre Schlösser behalten?, zeugt zwar von großem Übermute, macht sie aber noch nicht zu Hochverrätern, denn der eigentliche Kurfürst und Landesherr, gegen den ein crimen laesae majestatis begangen werden konnte, war immer noch der Kaiser Sigismund. Wäre den Gebrüdern Quitzow gelungen, wonach sie strebten, wer möchte bestimmen, was das Schicksal der Mark gewesen wäre? Wahrscheinlich Zersplitterung, ein Neben- und Durcheinander von Reichsstädten und Reichsritterschaften. Zum Glück für die Mark, für Preußen und für die politische Gestaltung von ganz Europa ist es dahin nicht gekommen, allein die Urheber solcher Entwürfe können wenigstens auf eine ebenso gerechte Würdigung Anspruch machen wie Franz von Sickingen, dessen Pläne auch auf Herstellung des kaiserlichen Ansehens und auf eine Erweiterung der Rechte des Ritterstandes hinausgingen. Zum Beweise übrigens, wie sehr historische Vorurteile dazu beitragen können, unverdienterweise wirklichen Nachteil zu stiften, mag hier zum Schlusse hervorgehoben werden, daß, als zur Zeit König Friedrich Wilhelms I. die von Dietrich von Quitzow abstammende Hauptlinie der Familie ausstarb, der König, bei Wiederverleihung der erledigten, sehr beträchtlichen Lehne, die übrigen Linien nur aus dem Grunde überging, weil ihm einige Günstlinge vorstellten, ?daß die Quitzows sich gegen seine Vorfahren als Hochverräter und Rebellen betragen hätten und die Familie daher einer Berücksichtigung gar nicht wert sei?."



So Riedel, so Raumer ? unsere besten Spezialhistoriker deren Urteile hinsichtlich der Quitzowzeit sich also diametral entgegenstellen. Wer hat recht? Riedel hat recht, von Räubereien und Felonie zu sprechen, aber Raumer hat, meinem Ermessen nach, noch ein viel größeres Recht, beides zu bestreiten. Riedel ist der gelehrtere, gründlichere Forscher (das Maß seiner Kenntnis ist wohl von keinem andern erreicht worden), aber Raumer ist der weitaus bedeutendere Historiker. Er hat das Auge des Geschichtsschreibers, er begreift große Vorgänge, während es mir bei Riedel, dessen Standpunkt nicht hoch genug ist, um einen freien Blick zu gestatten, zweifelhaft erscheint, ob man ihn überhaupt zu den Historikern zählen kann. Ausgezeichneter Forscher sein heißt noch nicht Historiker sein. Raumer beurteilt alles aus der zu schildernden Zeit, Riedel alles aus seiner eigenen Zeit heraus. Er wirft Raumer Tendenzen und Vorurteile vor, während er selber in Vorurteilen steckt und derselben Parteilichkeit Ausdruck gibt, die sich schon in Wusterwitz´ Aufzeichnungen findet. Unseres Volkes Fühlen stellt sich freilich ganz auf die Seite Riedels und wird, wenn nicht für immer, so doch noch auf lange hin in dieser Stellung beharren. Zu der Oberacht, die Kaiser und Reich über die märkische Fronde verhängten, kommt die schlimmere, die durch vier Jahrhunderte hin auch die Nachgeborenen über die Quitzows ausgesprochen haben. Aber diese Verurteilung ist ungerecht, und alles, was ich zugestehen kann, ist das, daß ich diese Verurteilung trotz ihrer Ungerechtigkeit begreiflich finde. Sie hat ihren Grund zunächst in einer falschen Fragestellung und zum zweiten in einer rühmlichen, aber deplacierten Loyalität, begleitet von einem unausrottbaren Adelsantagonismus des märkisch-bürgerlichen Gefühls.

Über beides noch ein Wort.

In einer falschen Fragestellung, weil die Dinge beständig daraufhin angesehen werden, als ob es sich um die Frage handle, was vorzuziehen sei, Quitzowtum oder Hohenzollerntum? Darum aber hat es sich, seit Friesack und Plaue fielen und Kaspar Gans bei Ketzer-Angermünde die Scharte auswetzte, nie mehr gehandelt, nicht einmal bei dem gedemütigten Adel selbst. Man ist einig darüber, daß der Sieg des Burggrafen ein Glück war und daß der Sieg der adligen Opposition ein Unglück gewesen wäre. Dies Zugeständnis kann aber die Rechtsfrage nicht tangieren. Es war das gute Recht des Adels, von einem neuen Verweser und Pfandinhaber nicht viel wissen zu wollen. Die voraufgegangenen Erfahrungen berechtigten dazu. Sollten in unserer und aller Geschichte nur immer die gelten, die zu jeder Anordnung oder jedem offiziellen Geschehnis ja und amen sagen oder gesagt haben, so würden wir so ziemlich alle Namen streichen müssen, bei deren Nennung uns das Herz höher schlägt. Daß der Burggraf siegte, muß, wie wir nur wiederholen können, als ein unendlicher Segen für Land und Volk angesehen werden, daß man ihm aber damals Opposition machte, war verzeihlich, vielleicht gerechtfertigt.

Und diese Frage richtig zu stellen wäre denn auch sicherlich längst geglückt, wenn nicht ? und damit gehen wir zu dem zweiten Punkt über ? die durch mehr als vier Jahrhunderte hin etablierte Gegnerschaft zwischen märkischem Adel und märkischem Bürgertum diesem alten Anti-Quitzowgefühl immer wieder neue Nahrung zugeführt und dies Gefühl dadurch immer aufs neue belebt hätte. Ob unser Bürgertum dabei regelmäßig im Recht und unser im schlimmsten Fall ein gewisses Überlegenheitsgefühl herauskehrender Adel immer im Unrecht gewesen ist, ist mir zweifelhaft, aber desto zweifelloser ist es mir, daß der märkische Bürgerliche seiner märkischen Adelsantipathie durchaus Herr werden muß, wenn er vorhat, märkische Geschichte zu schreiben. Dies ist aber unserem Riedel nicht gelungen. Ein sein Urteil schädigendes bürgerliches Parteigefühl, das durch Verbeugungen gegen die Hohenzollern und ein unausgesetztes Auf-ihre-Seite-Treten an Freiblick nicht gewinnt, durchdringt seine ganze Darstellung und macht ihn trotz wundervoller Einzelkenntnis der von ihm beschriebenen Zeit unfähig, diese Zeit von einem höheren Standpunkt aus zu betrachten. Er übersieht, auf Prinzip und Politik hin angesehen, daß alles, was damals einen vornehmen Namen und ein gesellschaftliches und moralisches Ansehen in der Mark Brandenburg hatte, den Standpunkt der Quitzows teilte, was doch, wenn er nicht gewillt ist, den gesamten damaligen Adel für eine zufällig mit Machtbefugnissen ausgestattete Räuberbande zu halten, einer Rechtfertigung der Fronde ziemlich gleichkommt. Er übersieht des weiteren, daß die Kriegführung der Mecklenburger und Pommern-Herzöge, vor allem die des Magdeburger Erzbischofs, um kein Haarbreit anders war als die der Quitzows und ihres Anhangs, und übersieht zum dritten, daß alle die Genannten, wenn es ihnen paßte, sich nicht nur direkt der Quitzowschen Kriegskunst und Kriegstapferkeit, sondern auch der Quitzowschen Kriegsführungsformen, also, wenn man so will, des Räuberstils bedienten. Einer wie der andere. Dies sind die Gründe, die mich in diesem Streite auf Raumers Seite treten lassen. Bei Riedel nimmt das Bürgergefühl Anstoß an der Adelsüberhebung und ficht doppelt sicher hinter dem Schilde der Loyalität. Raumer steht drüber, Riedel steckt drin. Er ist der Rat von Heilbronn, der über den gefangenen Götz von Berlichingen zu Gerichte sitzt.

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