- Vergabe an:
- Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 15.01.2025
- Dauer:
zwei bis vier Wochen
- Zuwendung:
- 400 Euro | wöchentlich
- Zuwendungsgeber:
- Deutscher Übersetzerfonds e.V.
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Schreiben in konzentrierter Atmosphäre, Nutzung einer auf Übersetzerbelange ausgerichteten Bibliothek, Erfahrungsaustausch mit Kolleg·innen: ein Aufenthalt in einem Übersetzerhaus bringt die Arbeit an Übersetzer-Projekten voran. Der Deutsche Übersetzerfonds vergibt Aufenthaltsstipendien für das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen (NRW), im Collège International des Traducteurs Littéraires (Frankreich), im Baltic Centre for Writers and Translators in Visby (Schweden) und im Übersetzerhaus Looren (Schweiz) an Literaturübersetzer·innen ins Deutsche. Die Stipendien sind für Aufenthalte von zwei bis vier Wochen vorgesehen und mit 400 € pro Woche dotiert.
Hinweis: Das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen (NRW) ist aufgrund von Umbauarbeiten voraussichtlich bis Ende 2025 geschlossen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Stipendien finden sich auf den Webseiten der Partner-Organisationen: www.euk-straelen.de, www.looren.net, www.bcwt.org, www.atlas-citl.org
Bewerbung
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, dass die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– 10 Seiten der Übersetzung (Normseiten mit Paginierung; evtl. auch einer anderen, in Arbeit befindlichen Übersetzung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
– kurze Charakteristik des Arbeitsprojekts (ca. 1 Seite)
– Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen (max. 1 Normseite)
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
– Kopie des Verlagsvertrags
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie die FAQs zu Stipendienbewerbungen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.
Bemerkungen
Die Bewilligung eines Aufenthaltsstipendiums ist gebunden an ein in Arbeit befindliches Übersetzungsprojekt mit Zielsprache Deutsch, für das ein Verlagsvertrag vorliegt. Der Verlagsvertrag soll die branchenüblichen Honorare nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können bei der Bewilligung des Antrags und der Stipendienhöhe als Pluspunkt bewertet werden.