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Die Erweiterung um die Schweizer und die österreichischen Ausschreibungen wurde mit Mitteln der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Österreichischen Kulturforums Berlin ermöglicht.

Aufenthaltsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds

noch
29
Tage

Kontakt

Koordination:

Deutscher Übersetzerfonds c/o Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
14109 Berlin


Ansprechpartner/in:

Marie Schöck
Tel.: 030 / 80 49 08 57
schoeck(at)uebersetzerfonds.de

Kurzinfo

Vergabe an:
Übersetzerinnen und Übersetzer
Art der Förderung:
Aufenthaltsstipendium
Kategorie(n):
Übersetzung
Bewerbungsfrist:
15.01.2026
Dauer:
Zuwendung:
400 Euro | wöchentlich
Zuwendungsgeber:
Deutscher Übersetzerfonds e.V.
Link zur Ausschreibung

Ortsbezug

Die Bewilligung eines Aufenthaltsstipendiums ist gebunden an ein in Arbeit befindliches Übersetzungsprojekt mit Zielsprache Deutsch, für das ein Verlagsvertrag vorliegt. Der Verlagsvertrag soll die branchenüblichen Honorare nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können bei der Bewilligung des Antrags und der Stipendienhöhe als Pluspunkt bewertet werden.

Beschreibung

Bewerbung