Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Der Preis zeichnet Kriminalromane aus, deren Qualität und literarischer Anspruch an den namensgebenden österreichischen Literaten erinnern. Darüber hinaus sollen die ausgezeichneten Werke möglichst innovativen Charakter haben und einen Wienbezug aufweisen.
Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels und die Stadt Wien Kultur vergeben jährlich den Leo-Perutz-Preis für Wiener Kriminalliteratur. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Stadt Wien Kultur gestiftet.
Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Leo-Perutz-Preises für Wiener Kriminalliteratur trifft eine unabhängige Fachjury. Diese besteht aus bis zu fünf Mitgliedern aus den Bereichen: Stadt Wien Kultur, Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, Buchhandel, Journalismus/Rezensent:in und Preisträger:in der letzten drei Jahre. Mit Ausnahme der Vertreter bzw. Vertreterinnen des Hauptverbandes und der Stadt Wien wechseln die Jurymitglieder alle drei Jahre.
Ausgezeichnet werden Kriminalromane mit:
– gehaltvollem literarischen Anspruch im Sinne des namensgebenden Autors Leo Perutz
– Wienbezug (Schauplatz des literarischen Werkes)
– wenn möglich innovativem Charakter
Der Preis ist nicht teilbar und gilt einem Titel und nicht einem Autor oder einer Autorin. Die Preisvergabe erfolgt einmal jährlich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Termine 2025
– Ausschreibungsfrist: 3. März 2025 bis 2. April 2025
– Bekanntgabe der Shortlist: 1. Juli 2025
– Bekanntgabe des Siegertitels und Preisverleihung im Rahmen der Wiener Kriminacht im Wiener Kaffeehaus im Oktober 2025.
– Einreichberechtigt sind alle Kriminalromane, die zwischen dem 1. Juli 2024 und 30. Juni 2025 erschienen sind oder erscheinen werden.
– Anmeldungen werden ausschließlich über das offizielle Online-Anmeldeformular akzeptiert.
– Einreichberechtigt sind ausschließlich Verlage, nicht jedoch Autorinnen bzw. Autoren oder anderweitig an der Veröffentlichung der Bücher beteiligte Personen.
– Die Rücksendung von Büchern oder anderweitigem Präsentationsmaterial ist nicht möglich.
– Übersetzungen in die deutsche Sprache sind möglich, die Erhältlichkeit des betreffenden Titels in deutscher Sprache zur Veröffentlichung der Shortlist am 1. Juli 2025 ist verpflichtend.
– Die einreichenden Verlage verpflichten sich, jeweils sieben Exemplare jedes eingereichten Titels mit der Aufschrift „Leo-Perutz-Preis 2025“ an den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, Grünangergasse 4, 1010 Wien, zu senden.
– Die Gewinnerin bzw. der Gewinner werden von einer unabhängigen Fachjury ermittelt.
– Die Entscheidung der Jury über die Preisträger:in des Leo-Perutz-Preises für Wiener Kriminalliteratur wird schriftlich begründet, sie ist auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.
– Mit der Anmeldung akzeptiert der einreichende Verlag die Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
– Alle Autor:innen, die für die Shortlist nominiert werden, verpflichten sich, im Rahmen der Wiener Kriminacht im Oktober 2025 für eine Lesung und/oder ein Buchgespräch zur Verfügung zu stehen.
Die Einreichfrist für 2025 ist von 3. März 2025 bis 2. April 2025 geöffnet.
Anmeldung 2025
Die Werke sollten einen inhaltlichen Bezug zur Stadt Wien aufweisen.