Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Berliner Autorinnen und Autoren die Möglichkeit zu geben, geplante belletristische Arbeiten (keine Dramatik) zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden. Die Mittel sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Zweck der Stipendienvergabe ist es u.a., die Berliner literarische Szene lebendig zu erhalten.
Es sollen Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Maßgabe für die Vergabe eines Stipendiums ist die literarische Qualität.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit ein Stipendium des Deutschen Literaturfonds erhält. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im Regelstudium eines literarisch-ausbildenden Studienganges (Hildesheim, Leipzig) befinden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer des Stipendiums ihren 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Kulturverwaltung des Berliner Senats umgehend Mitteilung zu machen.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury bis Ende Dezember 2024. Die Stipendien beginnen in der Regel im Januar.
Es ist vorgesehen, Arbeitsstipendien in Höhe von 24.000 € für einen Zeitraum von 12 Monaten, 16.000 € für einen Zeitraum von 8 Monaten und 8.000 € für einen Zeitraum von 4 Monaten zu vergeben.
Das Stipendium umfasst zudem die Teilnahme an einer öffentlichen Präsentation aller Ausgezeichneten im Herbst des Stipendienjahres.
Alle Informationen zum Stipendium finden sich im Informationsblatt:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/literatur/2025_info2_arbstip_lit.pdf?ts=1709107209
Für die Antragstellung ist das Online-Formular zu verwenden, das auf der Webseite der Kulturverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
Folgende Unterlagen sind anzuhängen:
- künstlerischer Lebenslauf,
- Exposé,
- Leseprobe eines noch nicht abgeschlossenen Vorhabens (höchstens 20 Normseiten),
- weitere Arbeitsproben,
- Titel, Erscheinungsort und Medium der Veröffentlichung in den letzten drei Jahren,
- Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit (fakultativ),
- Kopie des Personalausweises oder Kopie der Meldebestätigung des Landeseinwohneramtes,
- Kopie des Aufenthaltsstempels im Pass bei in Berlin lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
Informationsveranstaltung zu den Stipendien
In Kooperation mit der Kulturverwaltung lädt schreiben & leben zu einer Informations- und FAQ-Veranstaltung rund um das Stipendium ein. Vertreterinnen und Vertreter des Förderprogramms geben einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung und klären noch offenen Fragen im direkten Gespräch.
• Info-Session (online): Donnerstag, 14.03., 10 bis 11:30 Uhr:
https://www.literaturszene.berlin/beratungsangebot/weitere-beratungsveranstaltungen/info-session-arbeitsstipendien-fuer-deutschsprachige-literatur-2024/
• FAQ-Session (online): Donnerstag, 11.04., 10 bis 11:30 Uhr:
https://www.literaturszene.berlin/beratungsangebot/weitere-beratungsveranstaltungen/faq-session-arbeitsstipendien-fuer-deutschsprachige-literatur-2024/
Bitte melden Sie sich über den Link zur Veranstaltung an. Erst danach erhalten Sie den Link zur Online-Veranstaltung!
Erfolgreiche Bewerber*innen müssen den 1. Wohnsitz Berlin mit einer Meldebescheinigung nachweisen. Eine Buchveröffentlichung ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.