Die Berliner Übersetzerwerkstatt ist wieder ausgeschrieben. Bei der bewährten Kombination von Arbeitsstipendium und Fortbildungsangebot bleibt es; abermals geöffnet wird die Werkstatt 2024 für Bewerber·innen mit Ausgangssprache Deutsch. Damit wird der Diversifizierung insbesondere der Berliner Übersetzerszene in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Außerdem sind Wiederbewerbungen ehemaliger Teilnehmer·innen möglich, sofern die letzte Teilnahme mehr als drei Jahre zurückliegt. Strukturiert wird die Arbeit im Seminar durch den Wechsel von Textarbeit, thematischen Vorträgen und Übungen. Der Schwerpunkt der Textarbeit wird auf der Analyse der deutschsprachigen Ausgangs- und Zieltexte liegen.
Zur Förderung zugelassen sind Übersetzer·innen, die entweder
- eine nicht abgeschlossene Übersetzung fremdsprachiger Literatur ins Deutsche zu übersetzen haben oder
- eine nicht abgeschlossene Übersetzung deutschsprachiger Literatur in eine Fremdsprache zu übersetzen haben.
- Zu den zugelassenen Gattungen gehören neben Lyrik, Prosa und Theaterstücken auch Kinder- und Jugendbücher, Essays und Sachbücher, die eine literarische sprachliche Gestaltung erfordern
Die ausgewählten Übersetzer·innen erhalten ein Stipendium in Höhe von bis zu 1.800 €. Ggf. anfallende Reise- und Unterkunftskosten werden nicht erstattet.
Die Stipendiat·innen sind verpflichtet,
a. an den Wochenendseminaren und Veranstaltungen der Übersetzerwerkstatt teilzunehmen;
b. sich aktiv in die Textdiskussionen und mit einem thematischen Beitrag in die Werkstattarbeit einzubringen.
Die Übersetzerwerkstatt findet in den Räumlichkeiten des Literarischen Colloquiums in Berlin-Wannsee statt. In vier Wochenendseminaren zwischen September und Dezember 2024 werden die ausgewählten Teilnehmer·innen durch den Projektleiter Thomas Brovot und durch
Mentor·innen beraten und betreut. Die Seminartermine sind: 20.-22. September, 25.-27. Oktober, 15.-17. November und 13.-15. Dezember 2024.
Bewerbungen sind bis zum 31.05.2024 in einer pdf-Datei per mail an becker@lcb.de einzureichen.
Die Bewerbung muss enthalten:
1. Name und Anschrift, telefonische Erreichbarkeit
2. Einen kurzen Lebenslauf, der insbesondere Angaben über die bisherige übersetzerische Tätigkeit, eine Publikationsliste sowie Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen und über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren enthält (max. 2 Seiten)
3. Angaben über das zu fördernde Übersetzungsprojekt: kurzes Exposé, 6 Seiten Übersetzungsprobe mit entsprechendem Originaltext.
4. Eine Fragestellung, die am Beispiel des eingereichten Übersetzungsprojekts diskutiert werden kann.
5. Einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Übersetzung. Sind die Rechte frei? Erfolgt die Übersetzung im Auftrag eines Verlages bzw. mit oder ohne Absprache mit einem Rechteinhaber? Ist ein Abgabetermin vereinbart (ggf. welcher?)? Übersetzungen, deren Publikation schon aus urheberrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, können nicht gefördert werden (z.B. wenn bereits jemand anderes für dasselbe Werk einen Übersetzungsauftrag erhalten hat). Der Übersetzervertrag, Verträge mit Agent·innen oder schriftliche Absprachen mit Rechteinhaber·innen sind in das Bewerbungsdossier einzufügen.
Diese Elemente bitte in dieser Reihenfolge in einer pdf-Datei zusammenführen. Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Auch Übersetzer·innen, die bereits an früheren Werkstätten teilgenommen haben, können berücksichtigt werden. Die Teilnehmer·innen an der Übersetzerwerkstatt werden durch eine Jury ausgewählt.