- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama
- Bewerbungsfrist:
- 31.08.2023
| ab 01. August 2023
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 1500 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Stadt Wien
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Die Stadt Wien Kultur fördert die Fertigstellung größerer literarischer Arbeiten auf die Dauer von jeweils einem Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich. Dadurch soll ermöglicht werden, dass sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein repräsentatives Werkverzeichnis vorweisen können, über einen längeren Zeitraum hinweg ausschließlich und ohne materielle Sorge auf ihre schriftstellerische Arbeit konzentrieren können. Jährlich werden 4 Stipendien vergeben.
Pro Person wird jährlich nur eine Projekteinreichung bzw. -verlängerung für das Elias-Canetti-Stipendium akzeptiert.
Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jeden Rechtsweges unanfechtbar.
Das Elias-Canetti-Stipendium wurde zu Ehren des Nobelpreisträgers für Literatur, Elias Canetti, gestiftet.
Pflichten der Stipendiat*innen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, jeweils bis Ende August eines Arbeitsjahres über den Fortschritt zu berichten und können gegebenenfalls die Verlängerung des Stipendiums beantragen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen ferner innerhalb einer angemessenen Frist die Ergebnisse der Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen und in der Publikation darauf hinweisen, dass diese Arbeit durch die Gewährung eines Elias-Canetti-Stipendiums der Stadt Wien gefördert wurde.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie im Leitfaden für das Elias-Canetti-Stipendium.
Bewerbung
Den Antrag können Sie online erledigen.
Der Förderantrag
1) Der Förderantrag muss mittels des entsprechenden Online-Formulars schriftlich und vollständig ausgefüllt gestellt werden.
2) Die jeweiligen Einreichfristen sind zu beachten.
3) Im Förderantrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden:
- Name der Förderwerbenden mit Geburtsdatum
- Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
- Bankverbindung
- Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des zeitlichen Rahmens
- Auflistung aller Förderungen aus öffentlichen Mitteln, die den Förderwerbenden in den letzten 3 Jahren gewährt wurden
- Welche Förderungen die Förderwerbenden für dasselbe Vorhaben bei einer anderen Förderdienststelle oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften und der Europäischen Union noch beantragen wollen oder bereits beantragt haben, auch wenn über deren Gewährung noch nicht entschieden wurde
4) Dem Förderantrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Lebenslauf mit Publikationsliste
- Meldebestätigung/en, aus der/denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes Wien ersichtlich ist.
- Textprobe mit maximal 25.000 Zeichen inklusive Leerzeichen jenes literarischen Werkes, für das ein Stipendium oder eine Stipendiums-Verlängerung gewährt werden soll -o Exposé beziehungsweise Beschreibung des Vorhabens mit maximal 5.000 Zeichen inklusive Leerzeichen
- Wenn der Förderantrag nicht mittels Handysignatur unterzeichnet werden kann: Unterschriebene Einverständniserklärung: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften ist die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution zu unterschreiben.
Bemerkungen
Geburtsort Wien und/oder seit mindestens drei Jahren Hauptwohnsitz in Wien.