Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2023 im Bereich der Literatur ein Jahresstipendium zu vergeben. Es soll freiberufliche Autorinnen und Autoren finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Das Stipendium dient der intensiven Beschäftigung mit einem schriftstellerischen Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen.
Allgemeine Voraussetzungen
Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im Zuzahl-Verlag) haben.
Das Jahresstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen haben.
Das Online-Antragsverfahren für Literaturstipendien ist abrufbar auf der Internetseite.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
• Lebenslauf ohne Foto,
• Verzeichnis der Veröffentlichungen,
• Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten,
• Projektbeschreibung.
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich postalisch einzureichen beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover.
Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.