- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 12.03.2019
| ab Januar 2019 möglich
- Vergabe:
- alle zwei Jahre
- Zuwendung:
- 3000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Kulturreferat der Landeshauptstadt München
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Bewerber müssen zwischen unter 30 sein.
Beschreibung
Die Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreise, eine Stiftung von Ida Wolf, sind mit jeweils 2.000 bis 3.000 Euro dotiert. Mit den Preisen sollen junge Künstler und Künstlerinnen unter 30 Jahren gefördert werden, die sich kreativ besonders im musischen Bereich, im Bereich der Bildenden Künste oder der Literatur hervorgetan haben. Sie müssen in München (S-Bahn-Bereich) leben und die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Weiterhin legte die Stifterin fest, dass die jungen Kunstschaffenden in ihrem künstlerischen Bereich berufsmäßig tätig sein können, aber nicht müssen, dass die Vergabe an einen Künstler / eine Künstlerin höchstens zweimal zulässig ist und dass politische oder religiöse Anschauungen keinen Einfluss auf die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger haben dürfen.
Es werden jährlich insgesamt bis zu vier Preise vergeben. Bis zu zwei im Bereich Musik, einer für Bildende Kunst sowie alle zwei Jahre ein Preis im Bereich Literatur. Die Zahl und Höhe der Preise richtet sich nach den Stiftungserträgen.
Preisträgerinnen / Preisträger des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium beziehungsweise den Wolf-Preis ausgeschlossen.
Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Die gleichzeitige Bewerbung für die Literaturstipendien und die Arbeitsstipendien der Landeshauptstadt München ist nicht möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (in der Regel im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Bewerbung
Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, das heißt sieben komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Jurorinnen und Juroren:
1. biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
2. eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
3. Arbeitsproben aus dem Projekt
- bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1800 Zeichen).
- bei Lyrik maximal 20 Gedichte
- bei Kinderliteratur maximal 20 Seiten bzw. 30 Seiten inklusive Illustrationen
- bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf / die vorläufige
- Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
- bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 30 Seiten, Lyrik 20 Seiten etc.)
Bemerkungen
Voraussetzungen für die Bewerbung sind,
- dass die Autoren/innen bzw. Übersetzer/innen in München (S-Bahn-Bereich) leben
- dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
- Bei Bild-Text-Projekten in den Bereichen Kinder- und Jugendbuch muss mindestens die Hälfte der beteiligten Künstlerinnen und Künstler in München leben.
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.