Buchveröffentlichung erforderlich.
Der Phantastik-Preis der Stadt Wetzlar zeichnet das jeweils beste Buch eines Jahres aus, das den phantastischen Genres (Science Fiction, Fantasy, Phantastik, Utopie und Staatsroman, Horror, phantastische Reise- und Abenteuerliteratur, Märchen, Sagen, Mythen) angehört. Die Jury setzt sich aus Wetzlarer Bürgern zusammen, die am kulturellen Leben Wetzlars beteiligt sind. Das Buch muss in deutscher Sprache geschrieben und als Originalveröffentlichung jeweils zwischen dem 01. April des Vorjahres und dem 31. März des laufenden Jahres erschienen sein.
– Der Titel muss in originär deutscher Sprache verfasst sein. Es darf sich also nicht um eine Übersetzung aus anderen Sprachen handeln.
– Der Titel muss als gedrucktes Buch vorliegen und über eine ISBN verfügen.
– Nicht eingereicht werden dürfen Kurzgeschichten, Anthologien und Lyrik-Bände.
– Der Titel muss als gedrucktes Buch im Zeitraum vom 1. April des Vorjahres bis 31. März des Jahres der Preisverleihung erstmals publiziert worden sein.
– Die Einreichungsfrist endet mit dem 31.03. des Jahres der Preisverleihung.
– Titel können sowohl von Autor*innen als auch von Verlagen eingereicht werden.
– Jeder eingesendete Titel muss zwei Mal als gedrucktes Buch an die Phantastische Bibliothek Wetzlar gesendet werden (Postanschrift siehe weiter unten), dabei bitte vermerken, dass es sich um eine Einreichung für den Phantastikpreis handelt und eine Ansprechpartner*in benennen, an die man sich mit Rückfragen wenden kann.
– Mit der Einreichung erklärt sich der Einreichende bereit, für den Fall der Wahl des Titels auf die Long List der Jury bis zu zehn weitere Exemplare des Titels zur Verfügung zum stellen.
– Anschrift für die Einsendung der Exemplare:
Phantastische Bibliothek Wetzlar
Stichwort: »Phantastikpreis der Stadt Wetzlar«
Turmstraße 20
35578 Wetzlar