Buch- oder Anthologieveröffentlichung erforderlich.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur vergibt Aufenthaltsstipendien auf dem Hof Scharrlberg in Steinbeck/Luhe. Ausgeschrieben werden jeweils drei vierwöchige Arbeitsaufenthalte für Residenzstipendiaten, die in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Komposition oder Literatur arbeiten. Insgesamt werden bis zu zwölf Stipendien pro Jahr vergeben.
Der idyllisch gelegene ehemalige Bauernhof in Steinbeck/Luhe, einem Ortsteil von Bispingen, liegt im Heidekreis und ist über Lüneburg gut mit dem Bus erreichbar. Hof Scharrlberg verfügt über ansprechende Arbeits- und Wohnbereiche, über Atelier und Werkstatt sowie Räume zur Präsentation der Arbeitsergebnisse vor Publikum. Für die gemeinsame Nutzung steht ein weitläufiges etwa acht Hektar großes Gelände zur Verfügung mit Terrassen, Gärten, einem Arboretum und Wald.
Die insgesamt jeweils bis zu drei Stipendiaten bewohnen komfortable, vollmöblierte Einzelzimmer. Die Bäder werden zum Teil gemeinsam benutzt. Stipendiaten der Atelier-Stiftung Kunst und Natur werden von Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow betreut. Beide sind die Gründer der Stiftung. Die während des Stipendiums entstandenen Werke werden in der Regel abschließend im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Gegenstand der Förderung
Die Stipendien sollen künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen. Gefördert wird die konzentrierte künstlerische Arbeit mit dem Ziel, die künstlerische Entwicklung entscheidend anzuregen und eine nachhaltige Basis für das zukünftige Schaffen zu bilden.
Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur übernimmt die Miete für die Residenzen im Westflügel und Nordstern. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat ein Taschengeld in Höhe von 450,00 Euro pro Monat. Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen, für die Residenzpflicht besteht. Am Wochenende besteht keine Residenzpflicht.
Leider ist es nicht möglich, Familienangehörige oder Haustiere mitzubringen.
Besuche von auswärtigen Gästen sind mit Frau Dr. Krähe oder Frau Nicole Schulz abzustimmen und nur am Wochenende möglich. Die An- und Abreise erfolgt individuell nach Terminabsprache.
Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In allen Räumen gilt Rauchverbot. Die Stipendiaten sorgen selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten; ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet.
Es werden freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefördert, die bereits mit ersten Werken, Publikationen oder Kompositionen an die Öffentlichkeit getreten sind. Die Stiftung ist national und international ausgerichtet und fördert Nachwuchstalente ebenso wie erfahrene Künstlerpersönlichkeiten.
Die Bewerbung erfolgt formlos und sollte folgende Elemente beinhalten:
– Anschreiben mit einer kurzen Motivationsbegründung
– Lebenslauf
– künstlerisches Profil mit Liste von Veröffentlichungen oder Publikationen
– Werkproben
– ggf. Beschreibung eines Projektvorhabens
– Nachweis über den Wohnsitz (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
– Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen.
Postalisch eingehende Bewerbungen können leider nicht bearbeitet und auch nicht zurückgesandt werden.
Auch Kunstinstitutionen sind eingeladen, Künstler für Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge sollten dabei jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das in der Bewerbung kurz von dem Bewerber darzustellen ist. Es sollte bitte pro Institution nur ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich an info@atelier-stiftung.de zu senden und sollten folgendes beinhalten:
– Empfehlungsschreiben der Institution
– Kontaktdaten und Vita des vorgeschlagenen Künstlers
– Motivationsschreiben des vorgeschlagenen Künstlers für das Residenzstipendium
– Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts
– Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft. Über die Aufnahme in ein Stipendienprogramm entscheidet das Stiftungskuratorium.