Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5'000.- für ÜbersetzerInnen, deren Projekt es ist, ein Theaterstück einer schweizerischen Autorin/ eines schweizerischen Autors zu übersetzen.
Das zur Übersetzung vorgesehene Theaterstück muss original sein (Stücke, die von einem vorbestehenden und urheberrechtlich geschützten Werk inspiriert oder eine Bearbeitung eines solchen Werks sind, sind ausgeschlossen) und von einer Autorin oder einem Autor stammen, der/die die schweizerische Nationalität oder den Wohnsitz in der Schweiz hat.
Das Theaterstück in seiner übersetzten Version muss mit Bestimmtheit von einem öffentlichen Theater oder einer Berufstruppe produziert und aufgeführt, oder allenfalls Gegenstand einer öffentlichen Lesung werden, was schriftlich im Dossier bestätigt werden muss.
Die Stipendiengesuche können von den AutorInnen des Originalstücks, oder von den ÜbersetzerInnen, oder von Theatern resp. Truppen eingereicht werden. Die ÜbersetzerInnen müssen bereits eine vorgängige dramatische Übersetzung nachweisen können.
Die Stipendienbezüger sind die ÜbersetzerInnen. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt gemäß dem im Anmeldeformular angegebenen Verteilschlüssel.
Die ÜbersetzerInnen können pro Kalenderjahr nur je ein Stipendium beziehen.
Entweder die AutorInnen des Originalstücks oder die ÜbersetzerInnen müssen Mitglieder der SSA sein.
Im Falle einer Stipendienvergabe müssen die Urheberrechte sowie der AutorInnen des Originalstücks als auch der ÜbersetzerInnen für den Anteil an der Übersetzung von der SSA oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft, die mit der SSA im Bereich der Aufführungsrechte zusammenarbeitet verwaltet werden können. Die Aufführungsrechte können somit nicht an Dritte abgetreten werden.
Die allgemeinen Bestimmungen der SSA – oder ihrer Vertreter im Ausland – in Bezug auf die Urheber- und Aufführungsrechte müssen vollumfänglich eingehalten werden.
Falls der oder die AutorIn des Originalstücks bereits verstorben sein sollte, so müssen die Rechteinhaber des zu übersetzenden Werkes die in diesem Reglement aufgeführten Bestimmungen übernehmen.
Die Uraufführung des Stücks in seiner übersetzten Version darf frühestens erst 3 Monate nach unten erwähnten Eingabefristen stattfinden.
Inhalt des einzureichenden Dossiers:
- Anmeldeformular
- Lebenslauf des Übersetzers
- Nachweis einer vorgängigen Übersetzung eines dramatischen Werkes
- Lebenslauf des Autors des Originalwerks
- Bestätigung eines öffentlichen Theaters oder einer Berufstruppe, dass das Theaterstück in seiner übersetzten Version produziert und Gegenstand öffentlicher Aufführung oder Lesung wird
- Übersetzung einer Szene (3 bis 5 Seiten)
- Synopsis des Stücks
Hinterlegung eines Dossiers:
Das Gesuch wird in 1 Exemplar per Post oder im PDF-Format per E-Mail gemäss den Angaben im Anmeldeformular bei der SSA eingegeben und müssen entweder in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sein. Unvollständige Dossiers können nicht in Betracht gezogen werden.
Die ÜbersetzerInnen und die Theatertruppen bzw. Theater verpflichten sich, in Druckerzeugnissen und Werbung in Bezug auf die von der SSA unterstützten übersetzten Theaterstücke folgenden Hinweis anzubringen: “Mit der Unterstützung des Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA)“.