Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird im Jahr 2022 Fördermittel für Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben.
Wie im Jahr 2021 übernimmt die Kulturstiftung neben den Fördermitteln aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landeskulturförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur der Thüringer Staatskanzlei. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich bis zum 1. Oktober 2021 zu bewerben.
Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik und Film/Video.
Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler und modellhafter Bedeutung aus den genannten Sparten, an deren Durchführung ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität wird ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung.
Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2021 über die Förderanträge für das Jahr 2022 beraten.
Anträge für Projekte sind ausschließlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars unter: www.kulturstiftung-thueringen.de einzureichen. Die Antragsformulare sind ab 15.08.2021 auf der Homepage freigeschaltet.